Versionsunterschiede von Argumente Gegen Windkraft




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  2 === Argumentesammlung ===  
  3 ==== Grundsätzliche Bedenken ====  
  4   * Das politische Ziel der COvv2vv-Einsparung wird überhaupt nicht erreicht: Der COvv2vv-Fußabdruck, der bei Produktion / Aufstellung der Anlage entsteht, wird in 20 Jahren Betriebsdauer nicht ausgeglichen.  
1 5   * mangelnde Wirtschaftlichkeit
2 6     * Ausbau nur aufgrund der Förderung mit Steuergeldern möglich
3 7     * vgl. z.B. https://grafkerssenbrock.com/sind-windkraft-und-solar-wirtschaftlich#rechnung-fur-windkraft-ohne-staatliche-forderung-marktbasierte-wirtschaftlichkeit-im-wettbewerb
7 11   * Umweltverschmutzung bei der Herstellung
8 12   * Entsorgung giftiger Bestandteile unklar
9 13   * keine Herstellung gleichwertiger Stadt-/Land-Lebensverhältnisse systematische Benachteiligung der Bevölkerung im ländlichen Raum
  14   * Ungerechtfertigte Höherstellung von Rechten der WEA Betreiber durch EEG führt zu Zwangsumgestaltung der Landschaft und systematischer Benachteiligung benachbarter Grundstücke  
  15   * Maßlosigkeit beim Ausbau, begünstigt durch Subventionierung der Unwirtschaftlichkeit  
10 16
11   ===Rechtliche Grundlagen====
12   EEG ; Bundes- und Landesnaturschutzgesetze, Baurecht, Immisionsschutz
  17 ==== Regional relevante Argumente ====
  18   * Leistungsausbauziele bereits erreicht
  19   * Umweltgutachten arbeitet nicht mit aktuellen Daten, sondern mit Daten aus 2016
  20   * StaLu prüft gegen Brutvogelkartierungen von 2016, nicht mit aktuellen Daten
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  22 ===Rechtliche Grundlagen===
13 23 ((https://www.dialogforum-energie-natur.de/wp-content/uploads/2025/05/2025-05-Handreichung-Rechtliche_Regelungen_im_Bereich_Wind_2025-.pdf Handreichung Rechtliche Regelungen im Bereich Wind .... [NABU / BUND] [Stand Mai 2025]))
14 24 ====Argumente gegen Windkraft====
15 25 %%(wacko wrapper=shade)Liste von Abwehrrechten gegen Windkraft von: ((https://www.rechtsanwalt-armin-brauns.de/windkraft/buerger/))
  26 ===== Nachteile für Flächeneigentümer ==  
  27   * Flächenversiegelung  
  28   * Flächeneigentümer haftet letztlich trotz Verpachtung für Rückbau  
  29   * Unbrauchbarmachung des Bodens für landwirtschaftliche Zwecke wegen Leading Edge Problem  
  30  
16 31 =====private Belange=====
17 32   * Unzulässige Schallimmissionen,
18 33   * Schattenschlag,
30 45   * Beeinträchtigung des Erholungswertes,
31 46   * entgegenstehende Planungen,
32 47   * Verstoß gegen Ziele der Raumordnung sowie im Einzelfall weitere entgegenstehende öffentliche Belange.
  48   * Steuergeldverschwendung  
  49   * Umverteilung nicht der Gelder der Windindustrie, sonder Steuergelder.  
  50  
  51 Geschäftsmodell funktioniert nicht ohne Subvention.  
33 52 %%
34 53
35 54 weitere:
38 57     * Stärker Fokus Natur, Kulturlandschaften, Tourismus
39 58       
40 59   * Flugsicherheit
  60   * Bei fehlender Nutzen/Schaden-Abwägung wird Vorsorgeprinzips massiv verletzt. ((https://www.lv-gegenwind-bw.de/wp-content/uploads/2019/03/Argumente_Gesundheit150219.pdf Verletzung "Vorsorgeprinzip": Argument LV Gegenwind BW))  
41 61
42   Nach Abschluss der Planung bzw. nach Erteilung der Genehmigung
43   https://www.bundestag.de/resource/blob/413436/fe9083b519191fbcf206263647e1723b/wd-3-111-14-pdf-data.pdf Entschädigungsansprüche von Grundstückseigentümern in der Nachbarschaft von Windkraftanlagen
  62 ==== ((!/WindindustrieArgumente Argumente der Windindustrie)) ====
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