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Fragen An Gemeindevertretung bei Energiethemen
Windindustrie
Fragen:
- Warum geben wir Strom gegen Aufpreis bei Hellbrisen an Polen ab und kaufen Kohlestrom teuer zurück bei Dunkelflauten? Bei negativen Strompreisen zahlen wir also, damit institutionelle Verbraucher den Strom abnehmen. Privatverbrauchern wird dies nicht angeboten.
Solarindustrie
Gemeindevertreter können den Antrag der Solarfirma einfach ablehnen. Dann wird die Solaranlage nicht gebaut.
Sollte es dafür keine Mehrheit geben, sollte die Gemeinde grundsätzliche Schrankenregelungen zur Installation von Solaranlagen treffen.
Siehe auch: Mitwirkungsmöglichkeiten bei PV-Anlagen am Beispiel Peenehagen, S.38ff
Fragen:
- Gibt es einen Grundsatzbeschluss zur Bebauung von FFPV? Vgl. Beispiel Peenehagen
Dort kann z.B. ein Mindestabstand und Einwohnerveto bei Unterschreitung geregelt werden.
- Fragt in der Einwohnerfragestunde gern auch konkret nach, wieviel Geld die Gemeinde schon mit Solar eingenommen hat und ob §6 Abs. 5 EEG von den Energieindustrieanlagenbetreibern in Anspruch genommen wurde und wieviel Geld das ausmacht. https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/6.html Hier wird geregelt, dass die Gemeinde die Stromkostenersparnis aus dem Vorjahr an den PV-Betreiber erstatten muss.
- Fragt auch nach den Abzugsmöglichkeiten, die gewinngekoppelte Auszahlungen an die Gemeinde schmälern.
- Fragt nach Rückbauverpflichtungen
- Ist die Rückbausicherheit hoch genug?
- Ist sie an Baupreissteigerungen angepasst?
- Ist sie insolvenzfest?
- Gilt sie auch bei Betreiberwechsel?
- Kann die Behörde im Ernstfall tatsächlich darauf zugreifen?
- Sind Fundamente, Wege, Leitungen, Kranflächen und Bodenwiederherstellung vollständig erfasst?