Rechsprechung
Auf dieser Seite sollen nach interner Prüfung Links zu rechtlichen Arbeitshinweisen, Gutachten, Klagen und Gerichtsurteilen im Zusammenhang mit der Windindustrie zu finden sein.
Zu den Grundlagen der Aufstellung
Pflicht zur kummulierenden Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung
Gesamtwirkungen aller Planungen verpflichtend zu betrachten bei der UVP? (Heute 14 morgen 20 und mehr WKA + PV + AgriPV umgesetzt und später geplant, aber heute als Gesamtwirkungen zu betrachten > Urteil?
- Rechtsanwalt Armin Brauns
- Abwehrrechte von Bürgern .... https://www.rechtsanwalt-armin[...]e/windkraft/buerger/
- https://www.gegenwindkraft-anwalt.de/
Regelungen zur Windkraftnutzung im Konfliktfeld mit dem besonderen Artenschutz im BNatSchG
- Kanzlei Füsser | https://fuesser.de/de/aktuelle[...]ch-windenergierecht/
Verstöße gegen EU-Recht
- Rechtsanwalt Dr. Rico Faller | https://naturschutz-initiative[...]europaeisches-recht/
Zu den Schädigungen durch Windräder
Quellen
Urteile
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass wirtschaftliche Untragfähigkeit eines Vorhabens einen Abwägungsmangel darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 – 7 C 26.17). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ging noch weiter: Bei drohender Insolvenz des Betreibers ist eine ausreichende Sicherheitsleistung zwingende Voraussetzung für die Genehmigung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.05.2022 – 12 ME 12/22).
Behörden dürfen daher nicht mehr blind genehmigen. Sie müssen vom Antragsteller zusätzliche Nachweise verlangen, um vorschnelle Insolvenzen und die damit verbundenen Umweltschäden (ungesicherter Rückbau, Altlasten, Haftungslücken) zu vermeiden. https://tkp.at/2026/03/26/zunahme-des-insolvenzrisikos-bei-windparks-behoerden-muessen-handeln/
"Gesetzentwurf - Bauen mit Beton im Boden mit beschränkter Rückbaupflicht? > Rückbauverpflichtung ohne Tiefgründungen: Durch einen neuen § 249 Abs. 11 BauGB-E soll klargestellt werden, dass die Rückbaupflicht für Windenergieanlagen (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB) die Entfernung von Tiefgründungen nicht umfasst. Die Pflicht beschränkt sich somit auf den Rückbau und die Beseitigung von Bodenversiegelungen. Durch diese Klarstellung wird eine in der Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt und tieferliegende Bodenschichten werden vor erneuten Eingriffen geschützt." https://www.gleisslutz.com/de/know-how/update-windenergie-gesetzentwurf-zur-baugb-novelle-bringt-anpassungen-fuer-die-planung-von-windenergieanlagen / https://www.gleisslutz.com/de/[...]er-energyinfraupdate
Merker
Abstandsflächenrecht und Nachbarrechtsschutz gegen Windkraftanlagen