Versionsunterschiede von Informationssammlung / Eigene Stellungnahmen
Nachfolgend haben wir als erste Hilfe zur Selbsthilfe Informationen zum Vorgehen beim Einreichen einer eigenen Stellungnahme zur Ausweisung von Windkraftgebieten im LK MSE zusammengestellt.
1. Plandokumente <!markup:1:begin>lesen
<!Zunächst sollten im Vorfeld die relevanten Unterlagen, insbesondere Entwurf, Kartendarstellungen, Umweltbericht und Zusatzmaterial angesehen werden. Vgl. alle Dokumente unter der Überschrift "2025 Freigabe des Entwurfs nach § 9 Absatz 2 ROG" auf der Seite: https://www.region-seenplatte.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-des-Regionalen-Raumentwicklungsprogrammes/
2. Eigene <!markup:1:begin>Stellungnahme
Laden Sie die Mustervorlage unter Download gern als<! 2.1 Mustervorlage herunterladen <!markup:1:begin>
**Musterbrief Individuell als Formatierungsgrundlage<!9 of 9 Dateien zu dieser Seite /Informationssammlung / Eigene Stellungnahmen:
| 29_S_Friedland.pdf | Umweltbericht Teil Friedland | 163,4 KiB | 30.10.2025 18:51 | |
| 30_Friedland.pdf | Umweltbericht Teil Friedland 2 | 230,4 KiB | 30.10.2025 18:52 | |
| 31_Lubbersdorf.pdf | 217,7 KiB | 30.10.2025 18:52 | ||
| 32_Kotelow.pdf | 219,9 KiB | 30.10.2025 18:52 | ||
| 33_Galenbeck.pdf | 214,7 KiB | 30.10.2025 18:52 | ||
| Entwurf_Teilfortschreibung_Text_Sep2025.pdf | 339,3 KiB | 24.10.2025 19:33 | ||
| Mustervorlage_Allgemein_31_Lubbersdorf.docx | Mustervorlage Allgemein, Persönliche Betroffenheit | 8,4 KiB | 24.10.2025 19:20 | |
| Mustervorlage_Allgemein_31_Lubbersdorf.odt | Mustervorlage Allgemein, Persönliche Betroffenheit | 25,1 KiB | 24.10.2025 19:20 | |
| Mustervorlage_Allgemein_31_Lubbersdorf.pdf | Mustervorlage Allgemein, Persönliche Betroffenheit | 52,6 KiB | 24.10.2025 19:20 |
2.2 eigene Eigene Stellungnahme erarbeiten <!markup:1:begin>
<!Nach dem Herunterladen
Fügen Sie Ihre
In das Dokument sollten nun eigene Argumente
Gründe für Betroffenheit können sein
Auswirkungen auf die Natur
Auswirkungen auf die Menschen
Technisch-Wirtschaftliche Auswirkungen
Wirtschaftliche Vorteile für die Städte und Investoren/Betreiber
Wichtige Forderungen: z.B.
- Waldzerstörung (Fällen mehrere tausend Quadratmeter wertvollen Baumbestandes, breite Schneisen für Zufahrtswege und Stromtrassen, Verdichtung des Waldbodens, Aufbrechen der Waldstruktur bedeutet eine Angriffsfläche für Windwurf).
- CO2 Freisetzung bei den Baumaßnahmen und Rohstoffherstellung (mehrere tausend Kubikmeter Beton für die Fundamente, Carbonfaser verstärkte Kunststoffe für die Rotoren, tonnenweise Stahl)
- Schwefelhexafluorid SF6 als Isoliergas in der Anlagenelektronik 23000-fach klimaschädlicher als CO2. (SF6 entweicht durch Diffusion und muss nachgefüllt werden)
- Störung der Funktionen des Ökosystems Wald (Wasserhaushalt (Aufnahme von Regenwasser Speicherung und langsame Abgabe), Temperaturregelung (lokal), Verhinderung von Bodenerosion, Sauerstoffproduktion, CO2 Aufnahme…)
- Massiver Eingriff in die Tierwelt (erschlagene Vögel (Rotmilan, Kiebitz, Wespenbussard, Uhu) innerlich zerplatzte Fledermäuse (Unterdruck), zerhäckselte Insekten (Bienen, Hummeln, Hornissen) verdrängte Bodentiere (Feuersalamander, Feldhase) und Baumtiere (Siebenschläfer) (Kiebitz als windkraftsensible Arten) und Uhu nachgewiesen
Auswirkungen auf die Menschen
- Zerstörung des Naherholungsgebiets (Wandern, Joggen, Radfahren mit der Familie, Spazierengehen mit dem Hund, Betretungsverbote im Winter wegen Eisabfalls mindestens 500 Meter Abstand)
- Zerstörung des Landschaftsbildes (Stand der Technik: Höhe ca. bis 285 Meter mit Rotor auf oberem Höchststand gemessen möglich)
- Hörbare Schallemission bis mehrere km (von der Windradgröße abhängig, von der Windrichtung abhängig) -> Infraschall ca. 15 Hz (Zusätzlich zu Autobahn und Einflugschneise STG). Das ist eine gegenüber den Bürgern nicht gerechtfertigte Mehrbelastung an Schallemissionen!
- Nicht hörbarer Infraschall führt zu Schlafstörungen, Herzbeschwerden, Angstgefühlen bei empfindlichen Personen (ca. 30 % der Bevölkerung) (US Army hat noch in den 80er Jahre mit Infraschall als Waffe experimentiert). Die Angaben der Emissionsreichweite von 700 Metern beziehen sich auf Messungen aus Baden-Württemberg aus dem Jahr 2016. Die Windanlagen waren damals kleiner (Höhe, Rotordurchmesser). „Eine regionsweite Erhebung dieser Emissionen liegt nicht vor.
- Bodenschwingungen bis mehrere km (von der Windradgröße abhängig) (Irritation von Haustieren und Menschen aber auch Wildtieren durch die unterbewusst wahrgenommene Schwingung)
- Schattenwurf Frequenz 15 Hz.
- Verlust der Immobilienwerte
- Ungleichbehandlung der Einwohner von Stadt und Land. Die Landbewohner müssen mit den Emissionen leben, die Einwohner der Städte brauchen die Energie
Technisch-Wirtschaftliche Auswirkungen
- Einschränkung der Luftfahrtwege -> Einflugschneise des Flughafens Trollenhagen sowie von militärischen Einrichtungen – hier z. B. (KSK- und NATO-) Örtzenhof
- Funkfeuer – 7 km Schutzradius rund um die Anlage
- Havarien - ca. 50 Fälle im Jahr 2022 in Deutschland (Brand, Bruch von Rotoren, Bruch des Windradmasts. Beispiel: Nordex Sprengung von 9 fertig aufgebauten Windkraftanlagen wegen eines Konstruktionsfehlers in 2022 nach dem Einsturz eines Windrads vom gleichen Typ.
- Löschen bei Brand nicht möglich. Somit „kontrolliertes“ Abbrennen im Wald?! Die lokalen Feuerwehren verhindern dann nur nach Möglichkeit einen Übergriff des Brandes auf den verbliebenen Wald.
- Windverfügbarkeit (= Windhöffigkeit) vermutlich an der unteren Grenze der Wirtschaftlichkeit. (Im Falle von mangelnder Wirtschaftlichkeit greift der deutsche Staat bzw. der Steuerzahler unterstützend ein.) Siehe auch Abweichung der Werte im Windatlas
Bayern versus Baden-Württemberg: hier ergeben sich im Grenzgebiet teilweise Differenzen von 1,5 m/s beziehungsweise über 35 Prozent und darauf aufbauend ein Leistungsunterschied von knapp 150 Prozent - Windhöffigkeit wurde über die Fläche des Bundeslandes punktuell vermessen. Die meisten Angaben im Windatlas sind berechnet/interpoliert. Im Falle einer verkürzten Genehmigung von drei auf ein Jahr ist die Möglichkeit zur Überprüfung des berechneten Wertes vermutlich kaum möglich.
- Verwechslungsgefahr: Nennleistung der Anlagen darf nicht mit der im Betrieb erzeugten tatsächlichen Leistung verwechselt werden. Halbierung des Windes führt zu Absenkung der Leistung auf 12,5 %. Mangelnde Wirtschaftlichkeit kann durch staatliche Subventionen (Steuern) jedoch gut ausgeglichen werden.
- Tatsächliche Leistung der Anlagen lässt mit der Zeit durch einen festen Belag mit gehäckselten Insekten auf den Rotorblättern nach, weil die Strömung nicht mehr laminar erfolgt.
- Stromspitzen bei Windspitzen destabilisieren das gesamte Stromnetz. Ausgleich der Stromspitzen mit Braunkohlekraftwerken (CO2!!! SO2, Feinstaub oder aufwändige Filteranlagen) erforderlich.
- Windkraft liefert Strom aber nur in Abhängigkeit vom Wind. Die durchschnittlichen Stillstandzeiten bei Windparks sind erfahrungsgemäß höher als die Betriebszeiten.
- Amortisationszeit für die CO2 Bilanz mehrere Jahre ein Rückbau der Anlagen ist praktisch nicht möglich -> Bauruinen mit Sperrflächen nach Stilllegung oder Sprengung mit Verteilung von Mikrofasern, Mikroplastik (CFK)
Wirtschaftliche Vorteile für die Städte und Investoren/Betreiber
- Pachteinnahmen für Privatpersonen wobei die Gemeindevertreter der Gemeinde Sandhagen über ca. 50% der infragestehenden Gesamtfläche 31 Lübbersdorf verfügen und diese an WEA-Betreiber verpachten wollen
- Subventionen für die Investoren (Anlagenhersteller und Betreiber)
- Staatliche garantierte Stromabnahme und Strompreise (auch bei nicht eingespeistem Strom bei Starkwind und damit störenden Stromspitze
Wichtige Forderungen: z.B.
- Einfordern eines naturschutzrechtlichen Gutachtens. Es gibt einen Umweltbericht des Regionalverbands. Das ist aber kein Gutachten, das sich konkret auf unser Gebiet bezieht.
- Einforderung einer Windmessung, da der Windatlas zum Teil aus berechneten/ interpolierten Werten besteht.
- Einfordern eines Havarie-Notfallplanes/FMEA – z. B. Brand im Sommer bei Waldtrockenheit und erhöhter Waldbrandgefahr.
- Einfordern einer Emissionsmessung von Anlagen identischer Größe/Höhe, wie die geplanten Anlagen. Der Wert von 700 bzw. 800 Metern Abstand zur Wohnbebauung ist nicht auf Anlagen mit einer Höhe von bis zu 285 Metern Gesamthöhe ausgelegt, sondern auf viel kleinere Anlagen.
- ggf.
- detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für potenziell konfliktbeladene Gebiete erfolgen.
- Transparente Kommunikation von Abwägungsprozessen: Die Entscheidungsträger sollten die Abwägung der verschiedenen Interessen, die in die Planung eingeflossen sind, transparent darstellen. Dies würde zur Akzeptanz der Windenergieprojekte in der Bevölkerung beitragen und den rechtlichen Anforderungen der Beteiligung gerecht werden.
3. Versenden bis 12.12.2025
Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte
-Geschäftsstelle-
Neustrelitzer Str. 121 in 17033 Neubrandenburg
E-Mail: mailto:poststelle@afrlms.mv-regierung.de
Danke für Ihr Engagement.