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Gebietsnummer windeignng
Vernetzungstreffen der Bürgerinitiativen gegen den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern.
Nach dem Gründungstreffen zur Vernetzung der Bürgerinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern gegen den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen am 31.01.2026 fand am 21.03.2026 in Schloss Vietgest das 1. Folgetreffen statt.
Rund 70 Teilnehmer und
Es trafen sich Vertreter und Vertreterinnen von rund 35 Bürgerinitiativen unter anderem aus Rügen, aus Westmecklenburg, vom Klützer Winkel, von der Seenplatte, aus Vorpommern- Greifswald, Woldegk, Rostock, Mirow und Fünfseen. Manche Gemeinden sind von den Ausbauplänen der Landes- und Bundesregierung besonders stark betroffen. 10% und mehr der Gemeindefläche werden als
Einen Link
Kriterien für Aufnahme
Stärker kommunizieren, Distanz
Wie Mißbrauch verhindern? Wer entscheidet was Mißbrauch ist.
Weitwinkel Ostsee whatssapp kanal
Obwohl in Mecklenburg-Vorpommern so viel Strom aus Erneuerbaren produziert wird, dass er weder verbraucht noch weitergeleitet werden kann, wird weiter kräftig zugebaut. Außer dem über den Bedarf hinausgehenden Windkraftausbau wurde der nicht nachvollziehbare Verbrauch an Fläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen kritisiert. Auf Unverständnis stieß die Freigabe riesiger fruchtbarer Ackerflächen oder touristischer Einrichtungen für den Zubau mit schwarzen Paneelen.
Bei all den Maßnahmen bleiben bereits vorhandene Anlagen unberücksichtigt, es gibt keinerlei Karten oder Pläne, die das ganze Ausmaß der
Distanzierungsnotiz?
Problem: Teilnehmer
Die Gegenwind MV Bewegung ist ein parteiunabhängiger Zusammenschluss der Menschen, die sich für
Gegenwind MV ist der Rahmen, in
https://www.gegenwind-mv.de ist die Plattform für Informationsaustausch und auf der man seine Bürgerinitiative finden kann.
Ein Redaktionsteam, das aus Vertretern der vier Planungsbezirke zusammengesetzt ist, leitet relevante Informationen zur Veröffentlichung weiter.
Forderungen von Gegenwind MV an die Landes- und Bundespolitik:
Sofortige Abschaffung des § 2 EEG (überragendes öffentliches Interesse), Aussetzung aller Maßnahmen des EEG und des Windenergieflächenbedarfs-Gesetzes (Wind- an-Land-Gesetz), um weiteren schädigenden irreversiblen Eingriffen vorzubeugen.
Insbesondere:
- Entfristung der 1,4% Ausweisung (derzeit noch
Windentscheidung erst nach
- Abkehr von den starren Flächenzielen, auch
Ein weiteres Treffen ist noch vor den Sommerferien geplant.
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