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{{anchor name="zitaturteil_start"}}<[Das
Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass
wirtschaftliche Untragfähigkeit eines Vorhabens einen Abwägungsmangel
darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 – 7 C 26.17). Das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg ging noch weiter: Bei drohender
Insolvenz des Betreibers ist eine ausreichende Sicherheitsleistung
zwingende Voraussetzung für die Genehmigung (OVG Lüneburg, Beschluss
vom 12.05.2022 – 12 ME 12/22). 
Behörden dürfen daher nicht mehr blind genehmigen. Sie müssen vom
Antragsteller zusätzliche Nachweise verlangen, um vorschnelle
Insolvenzen und die damit verbundenen Umweltschäden (ungesicherter
Rückbau, Altlasten, Haftungslücken) zu vermeiden.
((https://tkp.at/2026/03/26/zunahme-des-insolvenzrisikos-bei-windparks
-behoerden-muessen-handeln/))]>{{anchor
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<[Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass
wirtschaftliche Untragfähigkeit eines Vorhabens einen Abwägungsmangel
darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 – 7 C 26.17). Das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg ging noch weiter: Bei drohender
Insolvenz des Betreibers ist eine ausreichende Sicherheitsleistung
zwingende Voraussetzung für die Genehmigung (OVG Lüneburg, Beschluss
vom 12.05.2022 – 12 ME 12/22). 
Behörden dürfen daher nicht mehr blind genehmigen. Sie müssen vom
Antragsteller zusätzliche Nachweise verlangen, um vorschnelle
Insolvenzen und die damit verbundenen Umweltschäden (ungesicherter
Rückbau, Altlasten, Haftungslücken) zu vermeiden.
((https://tkp.at/2026/03/26/zunahme-des-insolvenzrisikos-bei-windparks
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