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{{anchor name="zitatnews20260408_start"}}
<["78 % unserer Luft ist Stickstoff, 21 Prozent Sauerstoff, 1%
sind Edelgase und Spuren-Gase wie Kohlendioxid. Der CO2-Anteil beträgt
0,04%. Vom jährlichen CO2-Ausstoß produziert die Natur selbst 96 % und
lediglich 4% sind menschengemacht. 4% von 0,04 Prozent ergeben 0,0016%
menschengemachtes CO2. Der Anteil Deutschlands daran ist 1,76%.
Deutschland beeinflusst weltweit den CO2-Anteil in der Luft mit
0,000028%." Sabine
Schönfelder,https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/lichtblicke-kolumne
n/menschengemachter-klimawandel-solaranlage/ ]>
<[
„Fast drei Milliarden Euro zahlen wir allein dafür, dass Windräder und
Solaranlagen abgeregelt werden, weil die Netze den Strom nicht
aufnehmen können“, [...] „Es gibt keine andere Industrie, die eine
über 20 Jahre garantierte Finanzierung erhält und sogar dann
Entschädigung kassiert, wenn ihr Produkt nicht gebraucht wird.“
((https://www.welt.de/wirtschaft/article69d61ecffd8469dba0a119b7/kathe
rina-reiche-unsere-industrie-blutet-aus-die-deindustrialisierung-besch
leunigt-sich.html))
]>{{anchor name="zitatnews20260408_ende"}}
{{anchor name="zitaturteil_start"}} <[Das
Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass
wirtschaftliche Untragfähigkeit eines Vorhabens einen Abwägungsmangel
darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 – 7 C 26.17). Das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg ging noch weiter: Bei drohender
Insolvenz des Betreibers ist eine ausreichende Sicherheitsleistung
zwingende Voraussetzung für die Genehmigung (OVG Lüneburg, Beschluss
vom 12.05.2022 – 12 ME 12/22). 
Behörden dürfen daher nicht mehr blind genehmigen. Sie müssen vom
Antragsteller zusätzliche Nachweise verlangen, um vorschnelle
Insolvenzen und die damit verbundenen Umweltschäden (ungesicherter
Rückbau, Altlasten, Haftungslücken) zu vermeiden.
((https://tkp.at/2026/03/26/zunahme-des-insolvenzrisikos-bei-windparks
-behoerden-muessen-handeln/))]> {{anchor
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entfernt:
<[Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass
wirtschaftliche Untragfähigkeit eines Vorhabens einen Abwägungsmangel
darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 – 7 C 26.17). Das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg ging noch weiter: Bei drohender
Insolvenz des Betreibers ist eine ausreichende Sicherheitsleistung
zwingende Voraussetzung für die Genehmigung (OVG Lüneburg, Beschluss
vom 12.05.2022 – 12 ME 12/22). 
Behörden dürfen daher nicht mehr blind genehmigen. Sie müssen vom
Antragsteller zusätzliche Nachweise verlangen, um vorschnelle
Insolvenzen und die damit verbundenen Umweltschäden (ungesicherter
Rückbau, Altlasten, Haftungslücken) zu vermeiden.
((https://tkp.at/2026/03/26/zunahme-des-insolvenzrisikos-bei-windparks
-behoerden-muessen-handeln/))]>