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Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass
wirtschaftliche Untragfähigkeit eines Vorhabens einen Abwägungsmangel
darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 – 7 C 26.17). Das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg ging noch weiter: Bei drohender
Insolvenz des Betreibers ist eine ausreichende Sicherheitsleistung
zwingende Voraussetzung für die Genehmigung (OVG Lüneburg, Beschluss
vom 12.05.2022 – 12 ME 12/22).
Behörden dürfen daher nicht mehr blind genehmigen. Sie müssen vom
Antragsteller zusätzliche Nachweise verlangen, um vorschnelle
Insolvenzen und die damit verbundenen Umweltschäden (ungesicherter
Rückbau, Altlasten, Haftungslücken) zu vermeiden.
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<[Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass wirtschaftliche Untragfähigkeit eines Vorhabens einen Abwägungsmangel darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 – 7 C 26.17). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ging noch weiter: Bei drohender Insolvenz des Betreibers ist eine ausreichende Sicherheitsleistung zwingende Voraussetzung für die Genehmigung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.05.2022 – 12 ME 12/22). Behörden dürfen daher nicht mehr blind genehmigen. Sie müssen vom Antragsteller zusätzliche Nachweise verlangen, um vorschnelle Insolvenzen und die damit verbundenen Umweltschäden (ungesicherter Rückbau, Altlasten, Haftungslücken) zu vermeiden. ((https://tkp.at/2026/03/26/zunahme-des-insolvenzrisikos-bei-windparks -behoerden-muessen-handeln/))]>