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<[ Die Grundstückseigentümer sind letztlich für den Rückbau
haftbar.  Lt. Bundesverwaltungsgericht handelt es sich bei der
Verpflichtungserklärung der Windturbinenanbieter um ein Anerkenntnis
der Rückbaupflicht. Es handelt sich jedoch nicht um ein einen
vollstreckbaren Titel.]>

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<[ Die Grundstückseigentümer sind letztlich für den Rückbau
haftbar.  Lt. Bundesverwaltungsgericht handelt es sich bei der
Verpflichtungserklärung um ein Anerkenntnis der Rückbaupflicht. Es
handelt sich jedoch nicht um ein einen vollstreckbaren Titel.]>