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<[Bei einem angenommenen Strombedarf von 900TwH und bei der Annahme
einer weltweit maximalen Windausbeute von 0,5Watt pro Quadratmeter
wäre etwa die Hälfte der Landesfläche von Deutschland in einem Abstand
von 1000m mit 200 Meter hohen Windkraftanlagen bestückt, egal ob da
eine Stadt steht, eine Fluss oder eine Autobahn verläuft, ob es dort
einen Wald, einen See oder ein Naturschutzgebiet gibt. Können wir uns,
kann die 	Politik sich ein solches Deutschland vorstellen ?“
((https://klimanachrichten.de/2020/11/14/wieviel-flaeche-wird-der-ausb
au-der-windenenergie-beanspruchen/ Fritz Vahrenholt)), Vgl. auch
((https://www.schweizerbart.de/content/papers/download/97450))]>
<[ Die Grundstückseigentümer sind letztlich für den Rückbau
haftbar.  Lt. Bundesverwaltungsgericht handelt es sich bei der
Verpflichtungserklärung der Windturbinenanbieter um ein Anerkenntnis
der Rückbaupflicht. Es handelt sich jedoch nicht um ein einen
vollstreckbaren Titel.]>