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Die Grundstückseigentümer sind letztlich für den Rückbau haftbar. Lt. Bundesverwaltungsgericht handelt es sich bei der Verpflichtungserklärung der Windturbinenanbieter um ein Anerkenntnis der Rückbaupflicht. Es handelt sich jedoch nicht um ein einen vollstreckbaren Titel.

"So lange das [Windrad] mehr Urlaubstage hat als ich, werde ich für kein weiteres Windrad zustimmen!" Oberbürgermeisterin Dippoldiswald YT-Link

"The price of freedom is eternal vigilance." https://escapekey.substack.com/p/the-financialisation-of-compliance

Es gebe genügend Belege für frühere Wärme-und Kälteperioden, die von den Modellen nicht abgebildet werden können. „Jetzt muss man sich doch die Frage stellen, ob man mathematischen Modellen trauen darf, die nicht in der Lage sind, rückblickend korrekte Aussagen zu treffen“, so Vahrenholt. Das Schlimme dabei sei, dass auf dieser Basis politische Entscheidungen getroffen würden.“ https://wirtschaftsrat.de/de/verband/landesverband-hamburg/alle-inhalte-des-landesverbandes/starke-zweifel-am-klimanotstand-de

Der Bundestag hat am 10.07.2025 die Umsetzung der Novelle der Erneuerbaren Energien-Richtlinie, der RED III ins nationale Recht beschlossen. Am folgenden Tag stimmte der Bundesrat dem Gesetzespaket zu. Nach einem dreijährigen Verhandlungs- und Abstimmungsprozess auf nationaler und europäische Ebene werden voraussichtlich Ende des Monat zum Teil tiefgreifende Veränderungen des Genehmigungs- und Verfahrensrechts insbesondere für Windenergieanlagen in Kraft treten. https://www.prometheus-recht.de/umsetzung-der-red-iii/

Zwar müsste CO2-relevanter Freiheitsgebrauch, um den Klimawandel anzuhalten, ohnehin irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden, weil sich die Erderwärmung nur stoppen lässt, wenn die anthropogene CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre nicht mehr weiter steigt. Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz | Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20