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Nach aktueller und 2022/2023 geänderter Rechtslage ist aktives Einschreiten und Vorgehen bereits im Planverfahren der Länder, Regionalverbände, Landkreise und Kommunen dringend angezeigt. https://www.rechtsanwalt-armin-brauns.de/windkraft/buerger/

"Die Grundstücke würden durch Lärm, Schattenschlag, Eiswurf und nicht zuletzt durch die bedrängende Wirkung [...] an Wert verlieren. Verluste von 30 % und mehr bis zur Unverkäuflichkeit der Immobilien seien die Folge." Ottmar H. Wernicke, Geschäftsführer von Haus & Grund Württemberg.

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"Die Grundstücke würden durch Lärm, Schattenschlag, Eiswurf und nicht zuletzt durch die bedrängende Wirkung sowie nicht ausreichenden bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen an Wert verlieren. Verluste von 30 % und mehr bis zur Unverkäuflichkeit der Immobilien seien die Folge." Ottmar H. Wernicke, Geschäftsführer von Haus & Grund Württemberg.