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  * ((https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17.html Artikel 17
GG)) | Gewählte Abgeordnete ansprechen, anrufen, anschreiben und
persönliche Betroffenheit erklären 

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  * Gewählte Abgeordnete ansprechen, anrufen, anschreiben und
persönliche Betroffenheit erklären