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* ((https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17.html Artikel 17 GG)) | Gewählte Abgeordnete ansprechen, anrufen, anschreiben und persönliche Betroffenheit erklären
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* Gewählte Abgeordnete ansprechen, anrufen, anschreiben und persönliche Betroffenheit erklären