Versionsunterschiede von Was Tun
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* ((https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17.html Artikel 17
GG)) | Gewählte Abgeordnete ansprechen, anrufen, anschreiben und
persönliche Betroffenheit erklären
* Umfragen erstellen und durchführen
* um Wählerwillen abzufragen und zu veröffentlichen
* z.B. qualitative Beschreibung der Beeinträchtigungen in Nähe
existierender Windräder durch Betroffene
* Spenden sammeln für Klagen gegen Windkraftverfahren
entfernt:
* Gewählte Abgeordnete ansprechen, anrufen, anschreiben und persönliche Betroffenheit erklären * Umfragen erstellen um Wählerwillen abzufragen und zu veröffentlichen