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* Fragt nach Rückbauverpflichtungen |
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* Ist die Rückbausicherheit hoch genug? |
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* Ist sie an Baupreissteigerungen angepasst? |
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* Ist sie insolvenzfest? |
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* Gilt sie auch bei Betreiberwechsel? |
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* Kann die Behörde im Ernstfall tatsächlich darauf zugreifen? |
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* Sind Fundamente, Wege, Leitungen, Kranflächen und Bodenwiederherstellung vollständig erfasst? |
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%%(wacko wrapper=shade) |
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Unterschreiben Sie keinen Windkraftvertrag nur wegen hoher Pachtversprechen. Die Vorderseite heißt oft: sichere Einnahmen. Die Rückseite kann heißen: Steuerfalle, Grundbuchbelastung, Erbrisiko, Rückbauproblem,Haftungsrisiko und jahrzehntelanger Kontrollverlust. |
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Windkraftfirmen sichern sich professionell ab. Grundstückseigentümer sollten das ebenfalls tun. Unser dringender Rat lautet daher: Lassen Sie jeden Vertrag vor der Unterschrift von einem eigenen Fachanwalt und einem eigenen Steuerberater prüfen. |
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Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen, Vertragsmuster oder Gutachten der Betreiberseite. |
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Wer leichtfertig unterschreibt, kann nicht nur die eigene Fläche, sondern auch Familie, Hofnachfolge und künftige Generationen in eine schwer lösbare Problemzone bringen. |
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Bitte prüfen Sie daher sorgfältig, ob Sie Ihre Flächen tatsächlich für Windenergieanlagen zur Verfügung stellen wollen. |
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((file:Merkblatt_Warnung_Windkraftvertraege_Mecklenburg-Vorpommern_A4_Duplex.pdf Infoblatt für Flächeneigentümer)) |
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