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https://gegenwind-gemeinde-galenbeck.de/wiki/Fotogalerie/20250928/file?get=signal-2025–09–28-18–12–50-000.jpg
Die Grundstückseigentümer sind letztlich für den Rückbau haftbar. Lt. Bundesverwaltungsgericht handelt es sich bei der Verpflichtungserklärung der Windturbinenanbieter um ein Anerkenntnis der Rückbaupflicht. Es handelt sich jedoch nicht um ein einen vollstreckbaren Titel.
- https://www.gegenwind-seenplatte.de/ .... überregionale Vernetzung
- https://www.bi-es-reicht.de/ .... letzte Neuigkeiten von 2021
- https://gegenwind-penzliner-land.de/ ... aktuelle Unterschriftensammlung
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