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Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass wirtschaftliche Untragfähigkeit eines Vorhabens einen Abwägungsmangel darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 – 7 C 26.17). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ging noch weiter: Bei drohender Insolvenz des Betreibers ist eine ausreichende Sicherheitsleistung zwingende Voraussetzung für die Genehmigung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.05.2022 – 12 ME 12/22).
- https://www.gegenwind-seenplatte.de/ .... überregionale Vernetzung
- https://www.bi-es-reicht.de/ .... gute Forderungen, z.B. Demokratische Planungen; Ausbaustopp bis Energiespeicher da und wertvolle Unterstützer z.B. Bürgermeister und Unternehmen
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