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Die Grundstückseigentümer sind letztlich für den Rückbau haftbar. Lt. Bundesverwaltungsgericht handelt es sich bei der Verpflichtungserklärung der Windturbinenanbieter um ein Anerkenntnis der Rückbaupflicht. Es handelt sich jedoch nicht um ein einen vollstreckbaren Titel.
Fotos / Bildergalerie
- https://www.gegenwind-seenplatte.de/ .... überregionale Vernetzung
- https://www.bi-es-reicht.de/ .... gute Forderungen, z.B. Demokratische Planungen; Ausbaustopp bis Energiespeicher da und wertvolle Unterstützer z.B. Bürgermeister und Unternehmen
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