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Zwar müsste CO2-relevanter Freiheitsgebrauch, um den Klimawandel anzuhalten, ohnehin irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden, weil sich die Erderwärmung nur stoppen lässt, wenn die anthropogene CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre nicht mehr weiter steigt. Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz | Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20
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Mecklenburg-Vorpommern- https://www.gegenwind-seenplatte.de/ .... überregionale Vernetzung
- https://www.bi-es-reicht.de/ .... gute Forderungen, z.B. Demokratische Planungen; Ausbaustopp bis Energiespeicher da und wertvolle Unterstützer z.B. Bürgermeister und Unternehmen
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