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1   ====((!/Studien Studien))======
  1 ==== ((!/Gesetzesgrundlagen Gesetzesgrundlagen)) ==
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3   ====((!/Rechtsprechung Rechtssprechung))====
4   ===== Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen des Gesetgzgebungsprozesses==
5     * ((https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-wind-an-land/ra-mock.pdf?__blob=publicationFile&v=4 BMWi Rechtsanwaltliche Stellungnahme > EEG problematisch wegen fehlender Gesetzes- und Technikfolgenabschätzung)), Hinweis auf Mehrertrag durch höhere Anlagen und damit Infragestellung des Flächenbedarfs, Sensibilisierung auf gemäß EEG auszugleichende Verlustfaktoren aufgrund von genehmigungsrechtlichen Auflagen, hier 100% Vermögensausgleich der weder notwendig noch erforderlich ist, bei Grundstückseigentümern fehlen diese Ausgleichsregelungen, obwohl Häuser teilweise unbewohnbar werden, ist mit Art 3 und 14 GG nicht vereinbar und aufzuheben
  3 ====((!/Studien Studien))====
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  5 ((https://www.schweizerbart.de/papers/metz/detail/30/97450/Physical_limits_of_wind_energy_within_the_atmosphe?af=crossref Physical limits of wind energy within the atmosphere and its use as renewable energy: From the theoretical basis to practical implications))
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  7 Problem: Fehlende, von finanziell unabhängigen Institutionen erstellte, Langzeitstudien, mit Untersuchungen der Auswirkungen von Windkraftanlagenbau auf die unmittelbare Umwelt - vor dem Betrieb, währenddessen und danach und zusätzlich mit einem Kontrollstandort.
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  9 ((https://www.gegenwind-seenplatte.de/was-machen-windraeder-mit-uns)) ... Viele Studien zu den Auswirkungen der Windkraft auf Mensch und Natur
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  12 ====((!/Rechtsprechung Rechtsprechung))====
  13 =====Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses=====
  14   * ((https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-wind-an-land/ra-mock.pdf?__blob=publicationFile&v=4 BMWi Rechtsanwaltliche Stellungnahme > EEG problematisch wegen fehlender Gesetzes- und Technikfolgenabschätzung)), Hinweis auf Mehrertrag durch höhere Anlagen und damit Infragestellung des Flächenbedarfs, Sensibilisierung auf gemäß EEG auszugleichende Verlustfaktoren aufgrund von genehmigungsrechtlichen Auflagen, hier 100% Vermögensausgleich der weder notwendig noch erforderlich ist, bei Grundstückseigentümern fehlen diese Ausgleichsregelungen, obwohl Häuser teilweise unbewohnbar werden, ist mit Art 3 und 14 GG nicht vereinbar und aufzuheben; bei zu geringen Abständen Ertragsminderungen aufgrund von gegenseitiger Windwegnahme , aber bei gleichen Kosten mit negativen Folgen für die Flächenberechnung, und viele weitere Argumente