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Pflicht zur kummulierenden Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung
Gesamtwirkungen aller Planungen verpflichtend zu betrachten bei der UVP? (Heute 14 morgen 20 und mehr WKA + PV + AgriPV umgesetzt und später geplant, aber heute als Gesamtwirkungen zu betrachten

Quellen

Urteile

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass wirtschaftliche Untragfähigkeit eines Vorhabens einen Abwägungsmangel darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 – 7 C 26.17). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ging noch weiter: Bei drohender Insolvenz des Betreibers ist eine ausreichende Sicherheitsleistung zwingende Voraussetzung für die Genehmigung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.05.2022 – 12 ME 12/22).

Behörden dürfen daher nicht mehr blind genehmigen. Sie müssen vom Antragsteller zusätzliche Nachweise verlangen, um vorschnelle Insolvenzen und die damit verbundenen Umweltschäden (ungesicherter Rückbau, Altlasten, Haftungslücken) zu vermeiden. https://tkp.at/2026/03/26/zunahme-des-insolvenzrisikos-bei-windparks-behoerden-muessen-handeln/