Versionsunterschiede von Links / Rechtsprechung




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__Zu den Grundlagen der Aufstellung__
__Pflicht zur kummulierenden Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung__
Gesamtwirkungen aller Planungen verpflichtend zu betrachten bei der
UVP? (Heute 14 morgen 20 und mehr WKA + PV + AgriPV umgesetzt und
später geplant, aber heute als Gesamtwirkungen zu betrachten 
__Regelungen zur Windkraftnutzung im Konfliktfeld mit dem besonderen
Artenschutz im BNatSchG__
__Verstöße gegen EU-Recht__
__Zu den Schädigungen durch Windräder__
===Quellen==
  * https://openjur.de/
  * https://www.offeneurteile.de/
 
===Urteile==
{{include page="/Zitat" nomark=1 notoc=1 nowarning=1
first_anchor="zitaturteil_start"
last_anchor="zitaturteil_ende"}}
<["**Gesetzentwurf - Bauen mit Beton im Boden mit beschränkter
Rückbaupflicht?** > Rückbauverpflichtung ohne Tiefgründungen: Durch
einen neuen § 249 Abs. 11 BauGB-E soll klargestellt werden, dass die
Rückbaupflicht für Windenergieanlagen (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB) die
Entfernung von Tiefgründungen nicht umfasst. Die Pflicht beschränkt
sich somit auf den Rückbau und die Beseitigung von
Bodenversiegelungen. Durch diese Klarstellung wird eine in der
Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt und tieferliegende
Bodenschichten werden vor erneuten Eingriffen geschützt."
((https://www.gleisslutz.com/de/know-how/update-windenergie-gesetzentw
urf-zur-baugb-novelle-bringt-anpassungen-fuer-die-planung-von-windener
gieanlagen)) /
https://www.gleisslutz.com/de/newsletter-energyinfraupdate ]>

entfernt:
=== Zu den Grundlagen der Aufstellung ===
===Regelungen zur Windkraftnutzung im Konfliktfeld mit dem besonderen
Artenschutz im BNatSchG===
===Verstöße gegen EU-Recht===
=== Zu den Schädigungen durch Windräder ===