Versionsunterschiede von Links / Rechtsprechung
hinzugefügt:
__Zu den Grundlagen der Aufstellung__
__Pflicht zur kummulierenden Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung__
Gesamtwirkungen aller Planungen verpflichtend zu betrachten bei der
UVP? (Heute 14 morgen 20 und mehr WKA + PV + AgriPV umgesetzt und
später geplant, aber heute als Gesamtwirkungen zu betrachten
__Regelungen zur Windkraftnutzung im Konfliktfeld mit dem besonderen
Artenschutz im BNatSchG__
__Verstöße gegen EU-Recht__
__Zu den Schädigungen durch Windräder__
===Quellen==
* https://openjur.de/
* https://www.offeneurteile.de/
===Urteile==
{{include page="/Zitat" nomark=1 notoc=1 nowarning=1
first_anchor="zitaturteil_start"
last_anchor="zitaturteil_ende"}}
<["**Gesetzentwurf** > Rückbauverpflichtung ohne
Tiefgründungen: Durch einen neuen § 249 Abs. 11 BauGB-E soll
klargestellt werden, dass die Rückbaupflicht für Windenergieanlagen (§
35 Abs. 5 Satz 2 BauGB) die Entfernung von Tiefgründungen nicht
umfasst. Die Pflicht beschränkt sich somit auf den Rückbau und die
Beseitigung von Bodenversiegelungen. Durch diese Klarstellung wird
eine in der Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt und
tieferliegende Bodenschichten werden vor erneuten Eingriffen
geschützt."
((https://www.gleisslutz.com/de/know-how/update-windenergie-gesetzentw
urf-zur-baugb-novelle-bringt-anpassungen-fuer-die-planung-von-windener
gieanlagen)) /
https://www.gleisslutz.com/de/newsletter-energyinfraupdate ]>
entfernt:
=== Zu den Grundlagen der Aufstellung === ===Regelungen zur Windkraftnutzung im Konfliktfeld mit dem besonderen Artenschutz im BNatSchG=== ===Verstöße gegen EU-Recht=== === Zu den Schädigungen durch Windräder ===