Versionsunterschiede von Links / Rechtsprechung




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Auf dieser Seite sollen nach interner Prüfung Links zu rechtlichen Arbeitshinweisen, Gutachten, Klagen und Gerichtsurteilen im Zusammenhang mit der Windindustrie zu finden sein.
=== Zu
__Zu den Grundlagen der Aufstellung == https://www.gegenwindkraft-anwalt.de/ Aufstellung__
Pflicht zur kummulierenden Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung
Gesamtwirkungen aller Planungen verpflichtend zu betrachten bei der UVP? (Heute 14 morgen 20 und mehr WKA + PV + AgriPV umgesetzt und später geplant, aber heute als Gesamtwirkungen zu betrachten > Urteil?




<[Der Bundestag hat am 10.07.2025 die Umsetzung der Novelle der Erneuerbaren Energien-Richtlinie, der RED III ins nationale Recht beschlossen. Am folgenden Tag stimmte der Bundesrat

__Regelungen zur Windkraftnutzung im Konfliktfeld mit
dem Gesetzespaket zu. Nach einem dreijährigen Verhandlungs- und Abstimmungsprozess auf nationaler und europäische Ebene werden voraussichtlich Ende des Monat zum Teil tiefgreifende Veränderungen des Genehmigungs- und Verfahrensrechts insbesondere für Windenergieanlagen in Kraft treten. https://www.prometheus-recht.de/umsetzung-der-red-iii/]>
<[Zwar müsste CO2-relevanter Freiheitsgebrauch, um den Klimawandel anzuhalten, ohnehin irgendwann
besonderen Artenschutz im Wesentlichen unterbunden werden**, weil sich die Erderwärmung nur stoppen lässt, wenn die anthropogene CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre nicht mehr weiter steigt. ((https://bundesverfassungsgeric[...]/2021/bvg21-031.html Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde BNatSchG__


__Verstöße
gegen das Klimaschutzgesetz)) EU-Recht__


=== Zu https://naturschutz-initiative[...]europaeisches-recht/

__Zu
den Schädigungen durch Windräder == Windräder__

===Quellen==

Urteile

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass wirtschaftliche Untragfähigkeit eines Vorhabens einen Abwägungsmangel darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 – 7 C 26.17). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ging noch weiter: Bei drohender Insolvenz des Betreibers ist eine ausreichende Sicherheitsleistung zwingende Voraussetzung für die Genehmigung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.05.2022 – 12 ME 12/22).

Behörden dürfen daher nicht mehr blind genehmigen. Sie müssen vom Antragsteller zusätzliche Nachweise verlangen, um vorschnelle Insolvenzen und die damit verbundenen Umweltschäden (ungesicherter Rückbau, Altlasten, Haftungslücken) zu vermeiden. https://tkp.at/2026/03/26/zunahme-des-insolvenzrisikos-bei-windparks-behoerden-muessen-handeln/



"Gesetzentwurf - Bauen mit Beton im Boden mit beschränkter Rückbaupflicht? > Rückbauverpflichtung ohne Tiefgründungen: Durch einen neuen § 249 Abs. 11 BauGB-E soll klargestellt werden, dass die Rückbaupflicht für Windenergieanlagen (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB) die Entfernung von Tiefgründungen nicht umfasst. Die Pflicht beschränkt sich somit auf den Rückbau und die Beseitigung von Bodenversiegelungen. Durch diese Klarstellung wird eine in der Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt und tieferliegende Bodenschichten werden vor erneuten Eingriffen geschützt." https://www.gleisslutz.com/de/know-how/update-windenergie-gesetzentwurf-zur-baugb-novelle-bringt-anpassungen-fuer-die-planung-von-windenergieanlagen / https://www.gleisslutz.com/de/[...]er-energyinfraupdate