Versionsunterschiede von Links / Rechtsprechung




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Auf dieser Seite sollen nach interner Prüfung Links zu rechtlichen Arbeitshinweisen, Gutachten, Klagen und Gerichtsurteilen im Zusammenhang mit der Windindustrie zu finden sein.
=== Zu
__Zu den Grundlagen der Aufstellung == https://www.gegenwindkraft-anwalt.de/

<[Zwar müsste CO2-relevanter Freiheitsgebrauch, um den Klimawandel anzuhalten, ohnehin irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden, weil sich die Erderwärmung nur stoppen lässt, wenn die anthropogene CO2-Konzentration in
Aufstellung__
Pflicht zur kummulierenden Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung
Gesamtwirkungen aller Planungen verpflichtend zu betrachten bei
der Erdatmosphäre nicht UVP? (Heute 14 morgen 20 und mehr weiter steigt. ((https://bundesverfassungsgeric[...]/2021/bvg21-031.html Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht WKA + PV + AgriPV umgesetzt und später geplant, aber heute als Gesamtwirkungen zu betrachten




__Regelungen
zur Verfassungsbeschwerde Windkraftnutzung im Konfliktfeld mit dem besonderen Artenschutz im BNatSchG__


__Verstöße
gegen das Klimaschutzgesetz)) EU-Recht__

=== Zu https://naturschutz-initiative[...]europaeisches-recht/

__Zu
den Schädigungen durch Windräder == Windräder__

===Quellen==

Urteile

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass wirtschaftliche Untragfähigkeit eines Vorhabens einen Abwägungsmangel darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 – 7 C 26.17). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ging noch weiter: Bei drohender Insolvenz des Betreibers ist eine ausreichende Sicherheitsleistung zwingende Voraussetzung für die Genehmigung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.05.2022 – 12 ME 12/22).

Behörden dürfen daher nicht mehr blind genehmigen. Sie müssen vom Antragsteller zusätzliche Nachweise verlangen, um vorschnelle Insolvenzen und die damit verbundenen Umweltschäden (ungesicherter Rückbau, Altlasten, Haftungslücken) zu vermeiden. https://tkp.at/2026/03/26/zunahme-des-insolvenzrisikos-bei-windparks-behoerden-muessen-handeln/



"Rückbauverpflichtung ohne Tiefgründungen: Durch einen neuen § 249 Abs. 11 BauGB-E soll klargestellt werden, dass die Rückbaupflicht für Windenergieanlagen (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB) die Entfernung von Tiefgründungen nicht umfasst. Die Pflicht beschränkt sich somit auf den Rückbau und die Beseitigung von Bodenversiegelungen. Durch diese Klarstellung wird eine in der Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt und tieferliegende Bodenschichten werden vor erneuten Eingriffen geschützt." https://www.gleisslutz.com/de/know-how/update-windenergie-gesetzentwurf-zur-baugb-novelle-bringt-anpassungen-fuer-die-planung-von-windenergieanlagen