Versionsunterschiede von Links / Rechtsprechung




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=== Gerichtsurteile ==

Verfahren


Untersuchungen

Staatl. finanzierte Wissenschaft: https://hemmdenwind.fernuni-hagen.de/publikationen/

Paris Abkommen
Auf dieser Seite sollen nach interner Prüfung Links zu rechtlichen Arbeitshinweisen, Gutachten, Klagen und Gerichtsurteilen im Zusammenhang mit 1,5 Grad Ziel: Wie entstand dieses Ziel? > siehe Video Workshop mit Merkel Obama der Windindustrie zu finden sein.
Zu den Grundlagen der Aufstellung

Pflicht zur kummulierenden Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung
Gesamtwirkungen aller Planungen verpflichtend zu betrachten bei der UVP? (Heute 14 morgen 20 und mehr WKA + PV + AgriPV umgesetzt und später geplant, aber heute
als Grundlage für das EEG Gesamtwirkungen zu betrachten >
Ziel nicht demokratisch entstanden
darauf basiert das sog. Klimaschutzgesetz,
Urteil?




__Regelungen zur Windkraftnutzung im Konfliktfeld
mit der Beschreibung der Co2 Reduktionsziele dann wurde Kernkraft ausgephast

Der Gascoup
dem besonderen Artenschutz im BNatSchG__


Verstöße gegen EU-Recht



Zu den Schädigungen durch Windräder

Quellen



Urteile

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass wirtschaftliche Untragfähigkeit eines Vorhabens einen Abwägungsmangel darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 – 7 C 26.17). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ging noch weiter: Bei drohender Insolvenz des Betreibers ist eine ausreichende Sicherheitsleistung zwingende Voraussetzung für die Genehmigung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.05.2022 – 12 ME 12/22).

Behörden dürfen daher nicht mehr blind genehmigen. Sie müssen vom Antragsteller zusätzliche Nachweise verlangen, um vorschnelle Insolvenzen und die damit verbundenen Umweltschäden (ungesicherter Rückbau, Altlasten, Haftungslücken) zu vermeiden. https://tkp.at/2026/03/26/zunahme-des-insolvenzrisikos-bei-windparks-behoerden-muessen-handeln/



<["**Gesetzentwurf - Bauen
mit Habeck hat die Energieknappheit verschärft
2018 stockte der Windkraftausbau

<[ "Cumulative capacities nationwide are hovering at 60 GW, and the 100 GW capacities defined by the BMWK as a target for 2030 seem a long way off," https://hemmdenwind.fernuni-hagen.de/publikationen/ aber: Nach ((https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/4.html
Beton im Boden mit beschränkter Rückbaupflicht?** > Rückbauverpflichtung ohne Tiefgründungen: Durch einen neuen § 4 EEG)) sollen bis Ende 2030 249 Abs. 11 BauGB-E soll klargestellt werden, dass die Rückbaupflicht für Windenergieanlagen (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB) die Entfernung von Tiefgründungen nicht umfasst. Die Pflicht beschränkt sich somit auf den Rückbau und die Beseitigung von Bodenversiegelungen. Durch diese Klarstellung wird eine in Deutschland 115 Gigawatt (GW) Windenergie an Land installiert sein.]> der Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt und tieferliegende Bodenschichten werden vor erneuten Eingriffen geschützt." https://www.gleisslutz.com/de/know-how/update-windenergie-gesetzentwurf-zur-baugb-novelle-bringt-anpassungen-fuer-die-planung-von-windenergieanlagen / https://www.gleisslutz.com/de/[...]er-energyinfraupdate ]>