Versionsunterschiede von Links / Rechtsprechung




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=== Gerichtsurteile ==

Verfahren


Untersuchungen

Staatl. finanzierte Wissenschaft: https://hemmdenwind.fernuni-hagen.de/publikationen/

Paris Abkommen mit 1,5 Grad Ziel: Wie entstand dieses Ziel? > siehe Video Workshop mit Merkel Obama
als Grundlage für das EEG >

Ziel nicht demokratisch entstanden

darauf basiert das sog. Klimaschutzgesetz,
Auf dieser Seite sollen nach interner Prüfung Links zu rechtlichen Arbeitshinweisen, Gutachten, Klagen und Gerichtsurteilen im Zusammenhang mit der Beschreibung Windindustrie zu finden sein.
__Zu den Grundlagen
der Co2 Reduktionsziele dann wurde Kernkraft ausgephast

Der Gascoup mit Habeck hat die Energieknappheit verschärft

2018 stockte
Aufstellung__
Pflicht zur kummulierenden Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung
Gesamtwirkungen aller Planungen verpflichtend zu betrachten bei
der Windkraftausbau
<[ "Cumulative capacities nationwide are hovering at 60 GW, and the 100 GW capacities defined by the BMWK as a target for 2030 seem a long way off," https://hemmdenwind.fernuni-hagen.de/publikationen/ aber: Nach ((https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/4.html
UVP? (Heute 14 morgen 20 und mehr WKA + PV + AgriPV umgesetzt und später geplant, aber heute als Gesamtwirkungen zu betrachten




Regelungen zur Windkraftnutzung im Konfliktfeld mit dem besonderen Artenschutz im BNatSchG



Verstöße gegen EU-Recht



Zu den Schädigungen durch Windräder

Quellen



Urteile

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass wirtschaftliche Untragfähigkeit eines Vorhabens einen Abwägungsmangel darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 – 7 C 26.17). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ging noch weiter: Bei drohender Insolvenz des Betreibers ist eine ausreichende Sicherheitsleistung zwingende Voraussetzung für die Genehmigung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.05.2022 – 12 ME 12/22).

Behörden dürfen daher nicht mehr blind genehmigen. Sie müssen vom Antragsteller zusätzliche Nachweise verlangen, um vorschnelle Insolvenzen und die damit verbundenen Umweltschäden (ungesicherter Rückbau, Altlasten, Haftungslücken) zu vermeiden. https://tkp.at/2026/03/26/zunahme-des-insolvenzrisikos-bei-windparks-behoerden-muessen-handeln/



<["Gesetzentwurf - Bauen mit Beton im Boden mit beschränkter Rückbaupflicht? > Rückbauverpflichtung ohne Tiefgründungen: Durch einen neuen
§ 4 EEG)) sollen bis Ende 2030 249 Abs. 11 BauGB-E soll klargestellt werden, dass die Rückbaupflicht für Windenergieanlagen (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB) die Entfernung von Tiefgründungen nicht umfasst. Die Pflicht beschränkt sich somit auf den Rückbau und die Beseitigung von Bodenversiegelungen. Durch diese Klarstellung wird eine in Deutschland 115 Gigawatt (GW) Windenergie an Land installiert sein.]> der Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt und tieferliegende Bodenschichten werden vor erneuten Eingriffen geschützt." https://www.gleisslutz.com/de/know-how/update-windenergie-gesetzentwurf-zur-baugb-novelle-bringt-anpassungen-fuer-die-planung-von-windenergieanlagen / https://www.gleisslutz.com/de/[...]er-energyinfraupdate ]>