Versionsunterschiede von Links / Rechtsprechung
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Auf dieser Seite sollen nach interner Prüfung Links zu rechtlichen Arbeitshinweisen, Gutachten, Klagen und Gerichtsurteilen im Zusammenhang mit der Windindustrie zu finden sein.
Zu den Grundlagen der Aufstellung
Pflicht zur kummulierenden Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung
Gesamtwirkungen aller Planungen verpflichtend zu betrachten bei der UVP? (Heute 14 morgen 20 und mehr WKA + PV + AgriPV umgesetzt und später geplant, aber heute als Gesamtwirkungen zu betrachten
Zu den Grundlagen der Aufstellung
Pflicht zur kummulierenden Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung
Gesamtwirkungen aller Planungen verpflichtend zu betrachten bei der UVP? (Heute 14 morgen 20 und mehr WKA + PV + AgriPV umgesetzt und später geplant, aber heute als Gesamtwirkungen zu betrachten
- Exekutive | https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/natur-und-landschaft/artenschutz/gesetzlicher-artenschutz-zugriffsverbote/
- Rechtsanwalt Armin Brauns
- Abwehrrechte von Bürgern .... https://www.rechtsanwalt-armin[...]e/windkraft/buerger/
- https://www.gegenwindkraft-anwalt.de/
- Kanzlei Füsser | https://fuesser.de/de/aktuelle[...]ch-windenergierecht/
- Rechtsanwalt Dr. Rico Faller | https://naturschutz-initiative[...]europaeisches-recht/
Quellen
Urteile
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass wirtschaftliche Untragfähigkeit eines Vorhabens einen Abwägungsmangel darstellen kann (BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 – 7 C 26.17). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ging noch weiter: Bei drohender Insolvenz des Betreibers ist eine ausreichende Sicherheitsleistung zwingende Voraussetzung für die Genehmigung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.05.2022 – 12 ME 12/22).
Behörden dürfen daher nicht mehr blind genehmigen. Sie müssen vom Antragsteller zusätzliche Nachweise verlangen, um vorschnelle Insolvenzen und die damit verbundenen Umweltschäden (ungesicherter Rückbau, Altlasten, Haftungslücken) zu vermeiden. https://tkp.at/2026/03/26/zunahme-des-insolvenzrisikos-bei-windparks-behoerden-muessen-handeln/
"Rückbauverpflichtung ohne Tiefgründungen: Durch einen neuen § 249 Abs. 11 BauGB-E soll klargestellt werden, dass die Rückbaupflicht für Windenergieanlagen (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB) die Entfernung von Tiefgründungen nicht umfasst. Die Pflicht beschränkt sich somit auf den Rückbau und die Beseitigung von Bodenversiegelungen. Durch diese Klarstellung wird eine in der Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt und tieferliegende Bodenschichten werden vor erneuten Eingriffen geschützt." https://www.gleisslutz.com/de/know-how/update-windenergie-gesetzentwurf-zur-baugb-novelle-bringt-anpassungen-fuer-die-planung-von-windenergieanlagen
entfernt:
Gerichtsurteile
Verfahren
Untersuchungen
Staatl. finanzierte Wissenschaft: https://hemmdenwind.fernuni-hagen.de/publikationen/Paris Abkommen mit 1,5 Grad Ziel: Wie entstand dieses Ziel? > siehe Video Workshop mit Merkel Obama
als Grundlage für das EEG >
Ziel nicht demokratisch entstanden
darauf basiert das sog. Klimaschutzgesetz, mit der Beschreibung der Co2 Reduktionsziele
dann wurde Kernkraft ausgephast
Der Gascoup mit Habeck hat die Energieknappheit verschärft
2018 stockte der Windkraftausbau
"Cumulative capacities nationwide are hovering at 60 GW, and the 100 GW capacities defined by the BMWK as a target for 2030 seem a long way off," https://hemmdenwind.fernuni-hagen.de/publikationen/