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<["**Gesetzentwurf** > Rückbauverpflichtung ohne Tiefgründungen: Durch einen neuen § 249 Abs. 11 BauGB-E soll klargestellt werden, dass die Rückbaupflicht für Windenergieanlagen (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB) die Entfernung von Tiefgründungen nicht umfasst. Die Pflicht beschränkt sich somit auf den Rückbau und die Beseitigung von Bodenversiegelungen. Durch diese Klarstellung wird eine in der Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt und tieferliegende Bodenschichten werden vor erneuten Eingriffen geschützt." ((https://www.gleisslutz.com/de/know-how/update-windenergie-gesetzentwurf-zur-baugb-novelle-bringt-anpassungen-fuer-die-planung-von-windenergieanlagen)) / https://www.gleisslutz.com/de/newsletter-energyinfraupdate ]>
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