Versionsunterschiede von Links / Rechtsprechung




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<["Rückbauverpflichtung ohne Tiefgründungen: Durch einen neuen
§ 249 Abs. 11 BauGB-E soll klargestellt werden, dass die
Rückbaupflicht für Windenergieanlagen (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB) die
Entfernung von Tiefgründungen nicht umfasst. Die Pflicht beschränkt
sich somit auf den Rückbau und die Beseitigung von
Bodenversiegelungen. Durch diese Klarstellung wird eine in der
Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt und tieferliegende
Bodenschichten werden vor erneuten Eingriffen geschützt."
((https://www.gleisslutz.com/de/know-how/update-windenergie-gesetzentw
urf-zur-baugb-novelle-bringt-anpassungen-fuer-die-planung-von-windener
gieanlagen)) /
https://www.gleisslutz.com/de/newsletter-energyinfraupdate ]>

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<["Rückbauverpflichtung ohne Tiefgründungen: Durch einen neuen
§ 249 Abs. 11 BauGB-E soll klargestellt werden, dass die
Rückbaupflicht für Windenergieanlagen (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB) die
Entfernung von Tiefgründungen nicht umfasst. Die Pflicht beschränkt
sich somit auf den Rückbau und die Beseitigung von
Bodenversiegelungen. Durch diese Klarstellung wird eine in der
Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt und tieferliegende
Bodenschichten werden vor erneuten Eingriffen geschützt."
((https://www.gleisslutz.com/de/know-how/update-windenergie-gesetzentw
urf-zur-baugb-novelle-bringt-anpassungen-fuer-die-planung-von-windener
gieanlagen))]>