Versionsunterschiede von Links / Rechtsprechung




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<["**Gesetzentwurf** > Rückbauverpflichtung ohne
Tiefgründungen: Durch einen neuen § 249 Abs. 11 BauGB-E soll
klargestellt werden, dass die Rückbaupflicht für Windenergieanlagen (§
35 Abs. 5 Satz 2 BauGB) die Entfernung von Tiefgründungen nicht
umfasst. Die Pflicht beschränkt sich somit auf den Rückbau und die
Beseitigung von Bodenversiegelungen. Durch diese Klarstellung wird
eine in der Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt und
tieferliegende Bodenschichten werden vor erneuten Eingriffen
geschützt."
((https://www.gleisslutz.com/de/know-how/update-windenergie-gesetzentw
urf-zur-baugb-novelle-bringt-anpassungen-fuer-die-planung-von-windener
gieanlagen)) /
https://www.gleisslutz.com/de/newsletter-energyinfraupdate ]>