Versionsunterschiede von Informationssammlung / Eigene Stellungnahmen




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56   * Einschränkung der Luftfahrtwege -> Einflugschneise des Flughafens Trollenhagen sowie von militärischen Einrichtungen – hier z. B. (KSK- und NATO-) Örtzenhof
57   * Funkfeuer – 7 km Schutzradius rund um die Anlage
58   * Havarien - ca. 50 Fälle im Jahr 2022 in Deutschland (Brand, Bruch von Rotoren, Bruch des Windradmasts. Beispiel: Nordex Sprengung von 9 fertig aufgebauten Windkraftanlagen wegen eines Konstruktionsfehlers in 2022 nach dem Einsturz eines Windrads vom gleichen Typ.
59   * Löschen bei Brand nicht möglich. Somit „kontrolliertes“ Abbrennen im Wald?! Die lokalen Feuerwehren verhindern dann nur nach Möglichkeit einen Übergriff des Brandes auf den verbliebenen Wald.
60   * Windverfügbarkeit (= Windhöffigkeit) vermutlich an der unteren Grenze der Wirtschaftlichkeit. (Im Falle von mangelnder Wirtschaftlichkeit greift der deutsche Staat bzw. der Steuerzahler unterstützend ein.) Siehe auch Abweichung der Werte im Windatlas --Bayern versus Baden-Württemberg: hier ergeben sich im Grenzgebiet teilweise Differenzen von 1,5 m/s beziehungsweise über 35 Prozent und darauf aufbauend ein Leistungsunterschied von knapp 150 Prozent--
61   * Windhöffigkeit wurde über die Fläche des Bundeslandes punktuell vermessen. Die meisten Angaben im Windatlas sind berechnet/interpoliert. Im Falle einer verkürzten Genehmigung von drei auf ein Jahr ist die Möglichkeit zur Überprüfung des berechneten Wertes vermutlich kaum möglich.
62   * Verwechslungsgefahr: Nennleistung der Anlagen darf nicht mit der im Betrieb erzeugten tatsächlichen Leistung verwechselt werden. Halbierung des Windes führt zu Absenkung der Leistung auf 12,5 %. Mangelnde Wirtschaftlichkeit kann durch staatliche Subventionen (Steuern) jedoch gut ausgeglichen werden.