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* Windverfügbarkeit (= Windhöffigkeit) vermutlich an der unteren Grenze der Wirtschaftlichkeit. (Im Falle von mangelnder Wirtschaftlichkeit greift der deutsche Staat bzw. der Steuerzahler unterstützend ein.) Siehe auch Abweichung der Werte im Windatlas --Bayern versus Baden-Württemberg: hier ergeben sich im Grenzgebiet teilweise Differenzen von 1,5 m/s beziehungsweise über 35 Prozent und darauf aufbauend ein Leistungsunterschied von knapp 150 Prozent-- |
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* Windhöffigkeit wurde über die Fläche des Bundeslandes punktuell vermessen. Die meisten Angaben im Windatlas sind berechnet/interpoliert. Im Falle einer verkürzten Genehmigung von drei auf ein Jahr ist die Möglichkeit zur Überprüfung des berechneten Wertes vermutlich kaum möglich. |
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* Verwechslungsgefahr: Nennleistung der Anlagen darf nicht mit der im Betrieb erzeugten tatsächlichen Leistung verwechselt werden. Halbierung des Windes führt zu Absenkung der Leistung auf 12,5 %. Mangelnde Wirtschaftlichkeit kann durch staatliche Subventionen (Steuern) jedoch gut ausgeglichen werden. |