Versionsunterschiede von Informationssammlung / Eigene Stellungnahmen




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1 Sehen Sie bitte im Vorfeld die relevanten Unterlagen, insbesondere Umweltbericht und Gebietssteckbriefe, ein: 1 Nachfolgend haben wir als erste Hilfe zur Selbsthilfe Informationen zum Vorgehen beim Einreichen einer eigenen Stellungnahme zur Ausweisung von Windkraftgebieten im LK MSE zusammengestellt.
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3 Vgl. alle Dokumente unter der Überschrift "2025 Freigabe des Entwurfs nach § 9 Absatz 2 ROG" auf der Seite: ((https://www.region-seenplatte.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-des-Regionalen-Raumentwicklungsprogrammes/)) 3 {{toc}}
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    5 ===1. Plandokumente lesen===
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    7 Zunächst sollten im Vorfeld die relevanten Unterlagen, insbesondere Entwurf, Kartendarstellungen, Umweltbericht und Zusatzmaterial angesehen werden.
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    9 ====1.1 Alle Dokumente====
    10 Vgl. alle Dokumente unter der Überschrift "2025 Freigabe des Entwurfs nach § 9 Absatz 2 ROG"
    11   * ((https://www.region-seenplatte.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-des-Regionalen-Raumentwicklungsprogrammes/)) bzw.
    12   * **((https://www.region-seenplatte.de/index.php?La=1&object=tx,3148.356.1&kuo=2&sub=0))**
    13 ====1.2 Umweltbericht Auszüge der ausgewiesenen Standorte in der Gemeinde Galenbeck====
    14 Kritikpunkte für die Stellungnahmen könnten in den nachfolgenden Dokumenten zu finden sein. Fehler sollten in einer eigenen Stellungnahme mit Bezug zu der jeweiligen Fläche thematisiert werden.
    15
    16 Aus der Umweltprüfung, Ermittlung Bestand und Bewertung der Umweltauswirkungen zu den Flächen:
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    18   ((file:29_S_Friedland.pdf 29_S Friedland))
    19   ((file:30_Friedland.pdf 30 Friedland))
    20   ((file:31_Lubbersdorf.pdf 31 Lübbersdorf))
    21   ((file:32_Kotelow.pdf 32 Kotelow))
    22   ((file:33_Galenbeck.pdf 33 Galenbeck))
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    24 ===2. Eigene Stellungnahme===
    25 Als Formatierungsgrundlage für eigene Stellungnahmen kann die nachfolgend zu findende Mustervorvorlage heruntergeladen werden.
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    27 =====2.1 Mustervorlage herunterladen=====
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    29 ((file:Mustervorlage_Allgemein_31_Lubbersdorf.docx Mustervorlage Allgemein [docx])) | ((file:Mustervorlage_Allgemein_31_Lubbersdorf.odt Mustervorlage Allgemein [odt])) | ((file:Mustervorlage_Allgemein_31_Lubbersdorf.pdf Mustervorlage Allgemein [pdf]))
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6 Sie können unten den "Musterbrief Öl" als Formatierungsgrundlage herunterladen und den Inhalt löschen. Ergänzen Sie das Schreiben mit Ihren persönlichen Daten.    
7 Fügen Sie wenn möglich zusätzlich in den Betreff die regional zu Ihnen passende Steckbrief-Nummer mit Gebietsbezeichnung ein, z. B. "3 Nördlich Dürrenmettstetten". Diese Bezeichnungen finden Sie ebenfalls auf dieser Seite als Download unter "Gebietssteckbrief - Sulz - Dornhan - Vöhringen". (Der umfassende Gebietssteckbrief des Regionalverbandes ist bei Interesse darunter abrufbar.)    
8 Fügen Sie Ihre Argumente ein. Eine Sammlung wichtiger Themen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Diese gelten im Prinzip für unsere komplette Region.    
9 Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis 14.02.25 (Stichtag) direkt an den Regionalverband:    
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11 Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg 33 ===== 2.2 Eigene Stellungnahme erarbeiten =====
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13 Winkelstraße 9 35 Nach dem Herunterladen sollte zusätzlich in den Betreff die regional passende Flächenbezeichnung eingetragen werden z. B. "31 Lübbersdorf". Diese Bezeichnungen sind im Dokument "((https://gegenwind-gemeinde-galenbeck.de/wiki/Informationssammlung/EigeneStellungnahmen/file?get=Entwurf_Teilfortschreibung_Text_Sep2025.pdf __Entwurf_Teilfortschreibung_Text_Sep2025.pdf__))" S. 5 ff. zu finden.
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15 78056 Villingen-Schwennigen 37 In das Dokument sollten nun eigene Argumente eingefügt werden. Eine Sammlung wichtiger Themen haben wir auf dieser Seite zusammengestellt. Diese gelten im Prinzip für unsere komplette Region.
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17 E-Mail: info@rvsbh.de 39 ``(details open=0 wrapper="shade" wrapper_type="example" title="Gründe für Betroffenheit können sein" wrapper_align=left wrapper_width=50%)
    40 %%(wacko wrapper=shade)
    41 **Auswirkungen auf die Natur**
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19 Telefax: 07720 / 9716-20 43   * Waldzerstörung (Fällen mehrere tausend Quadratmeter wertvollen Baumbestandes, breite Schneisen für Zufahrtswege und Stromtrassen, Verdichtung des Waldbodens, Aufbrechen der Waldstruktur bedeutet eine Angriffsfläche für Windwurf).
20 44   * CO2 Freisetzung bei den Baumaßnahmen und Rohstoffherstellung (mehrere tausend Kubikmeter Beton für die Fundamente, Carbonfaser verstärkte Kunststoffe für die Rotoren, tonnenweise Stahl)
21 Danke für Ihr Engagement. 45   * Schwefelhexafluorid SF6 als Isoliergas in der Anlagenelektronik 23000-fach klimaschädlicher als CO2. (SF6 entweicht durch Diffusion und muss nachgefüllt werden)
22 46   * Störung der Funktionen des Ökosystems Wald (Wasserhaushalt (Aufnahme von Regenwasser Speicherung und langsame Abgabe), Temperaturregelung (lokal), Verhinderung von Bodenerosion, Sauerstoffproduktion, CO2 Aufnahme…)
23   47   * Massiver Eingriff in die Tierwelt (erschlagene Vögel (Rotmilan, Kiebitz, Wespenbussard, Uhu) innerlich zerplatzte Fledermäuse (Unterdruck), zerhäckselte Insekten (Bienen, Hummeln, Hornissen) verdrängte Bodentiere (Feuersalamander, Feldhase) und Baumtiere (Siebenschläfer) (Kiebitz als windkraftsensible Arten) und Uhu nachgewiesen
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25 Download    
26 Musterbrief Individuell als Formatierungsgrundlage    
27 25_RV-SBH-Musterbrief-Individuell.pdf    
28 Adobe Acrobat Dokument 31.0 KB    
29 Download    
30 Download    
31 Gebietssteckbrief Sulz - Dornhan - Vöhringen    
32 Gebietssteckbrief_Sulz_Dornhan_Vöhringen    
33 Adobe Acrobat Dokument 188.2 KB    
34 Download    
35 Download    
36 Gebietssteckbrief des Regionalverbandes    
37 Gebietssteckbrief.pdf    
38 Adobe Acrobat Dokument 46.7 MB    
39 Download    
40 Hier einige der wichtigsten Argumente:    
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44 Auswirkungen auf die Natur    
45    
46 Waldzerstörung (Fällen mehrere tausend Quadratmeter wertvollen Baumbestandes, breite Schneisen für Zufahrtswege und Stromtrassen, Verdichtung des Waldbodens, Aufbrechen der Waldstruktur bedeutet eine Angriffsfläche für Windwurf).    
47 CO2 Freisetzung bei den Baumaßnahmen und Rohstoffherstellung (mehrere tausend Kubikmeter Beton für die Fundamente, Carbonfaser verstärkte Kunststoffe für die Rotoren, tonnenweise Stahl)    
48 Schwefelhexafluorid SF6 als Isoliergas in der Anlagenelektronik 23000-fach klimaschädlicher als CO2. (SF6 entweicht durch Diffusion und muss nachgefüllt werden)    
49 Störung der Funktionen des Ökosystems Wald (Wasserhaushalt (Aufnahme von Regenwasser Speicherung und langsame Abgabe), Temperaturregelung (lokal), Verhinderung von Bodenerosion, Sauerstoffproduktion, CO2 Aufnahme…)    
50 Massiver Eingriff in die Tierwelt (erschlagene Vögel (Rotmilan, Kiebitz, Wespenbussard, Uhu) innerlich zerplatzte Fledermäuse (Unterdruck), zerhäckselte Insekten (Bienen, Hummeln, Hornissen) verdrängte Bodentiere (Feuersalamander, Feldhase) und Baumtiere (Siebenschläfer) (Kiebitz als windkraftsensible Arten) und Uhu nachgewiesen    
51 Auswirkungen auf die Menschen    
52    
53 Zerstörung des Naherholungsgebiets (Wandern, Joggen, Radfahren mit der Familie, Spazierengehen mit dem Hund, Betretungsverbote im Winter wegen Eisabfalls mindestens 500 Meter Abstand)    
54 Zerstörung des Landschaftsbildes (Stand der Technik: Höhe ca. bis 285 Meter mit Rotor auf oberem Höchststand gemessen möglich)    
55 Hörbare Schallemission bis mehrere km (von der Windradgröße abhängig, von der Windrichtung abhängig) -> Infraschall ca. 15 Hz (Zusätzlich zu Autobahn und Einflugschneise STG). Das ist eine gegenüber den Bürgern nicht gerechtfertigte Mehrbelastung an Schallemissionen!    
56 Nicht hörbarer Infraschall führt zu Schlafstörungen, Herzbeschwerden, Angstgefühlen bei empfindlichen Personen (ca. 30 % der Bevölkerung) (US Army hat noch in den 80er Jahre mit Infraschall als Waffe experimentiert). Die Angaben der Emissionsreichweite von 700 Metern beziehen sich auf Messungen aus Baden-Württemberg aus dem Jahr 2016. Die Windanlagen waren damals kleiner (Höhe, Rotordurchmesser). „Eine regionsweite Erhebung dieser Emissionen liegt nicht vor.    
57 Bodenschwingungen bis mehrere km (von der Windradgröße abhängig) (Irritation von Haustieren und Menschen aber auch Wildtieren durch die unterbewusst wahrgenommene Schwingung)    
58 Schattenwurf Frequenz 15 Hz.    
59 Verlust der Immobilienwerte • Ungleichbehandlung der Einwohner von Stadt und Land. Die Landbewohner müssen mit den Emissionen leben, die Einwohner der Städte brauchen die Energie    
60 Technisch-Wirtschaftliche Auswirkungen    
61    
62 Einschränkung der Luftfahrtwege -> Einflugschneise des Flughafens Stuttgart STG sowie von militärischen Einrichtungen – hier z. B. (KSK- und NATO-) Absetzplatz Geislingen – Staatsdomäne Waldhof    
63 DVOR-Funkfeuer in Sulz am Neckar (Schillerhöhe) – 7 km Schutzradius rund um die Anlage    
64 Havarien - ca. 50 Fälle im Jahr 2022 in Deutschland (Brand, Bruch von Rotoren, Bruch des Windradmasts. Beispiel: Nordex Sprengung von 9 fertig aufgebauten Windkraftanlagen wegen eines Konstruktionsfehlers in 2022 nach dem Einsturz eines Windrads vom gleichen Typ.    
65 Löschen bei Brand nicht möglich. Somit „kontrolliertes“ Abbrennen im Wald?! Die lokalen Feuerwehren verhindern dann nur nach Möglichkeit einen Übergriff des Brandes auf den verbliebenen Wald.    
66 Windverfügbarkeit (= Windhöffigkeit) vermutlich an der unteren Grenze der Wirtschaftlichkeit. Hier fehlen in den Gebietssteckbriefen des RV SBH die Windangaben bisher komplett. (Im Falle von mangelnder Wirtschaftlichkeit greift der deutsche Staat bzw. der Steuerzahler unterstützend ein.) Siehe auch Abweichung der Werte im Windatlas Bayern versus Baden-Württemberg: hier ergeben sich im Grenzgebiet teilweise Differenzen von 1,5 m/s beziehungsweise über 35 Prozent und darauf aufbauend ein Leistungsunterschied von knapp 150 Prozent    
67 Windhöffigkeit wurde über die Fläche des Bundeslandes punktuell vermessen. Die meisten Angaben im Windatlas sind berechnet/interpoliert. Im Falle einer verkürzten Genehmigung von drei auf ein Jahr ist die Möglichkeit zur Überprüfung des berechneten Wertes vermutlich kaum möglich.    
68 Verwechslungsgefahr: Nennleistung der Anlagen darf nicht mit der im Betrieb erzeugten tatsächlichen Leistung verwechselt werden. Halbierung des Windes führt zu Absenkung der Leistung auf 12,5 %. Mangelnde Wirtschaftlichkeit kann durch staatliche Subventionen (Steuern) jedoch gut ausgeglichen werden.    
69 Tatsächliche Leistung der Anlagen lässt mit der Zeit durch einen festen Belag mit gehäckselten Insekten auf den Rotorblättern nach, weil die Strömung nicht mehr laminar erfolgt.    
70 Stromspitzen bei Windspitzen destabilisieren das gesamte Stromnetz. Ausgleich der Stromspitzen mit Braunkohlekraftwerken (CO2!!! SO2, Feinstaub oder aufwändige Filteranlagen) erforderlich.    
71 Windkraft liefert Strom aber nur in Abhängigkeit vom Wind. Die durchschnittlichen Stillstandzeiten bei Windparks sind erfahrungsgemäß höher als die Betriebszeiten.    
72 Amortisationszeit für die CO2 Bilanz mehrere Jahre ein Rückbau der Anlagen ist praktisch nicht möglich -> Bauruinen mit Sperrflächen nach Stilllegung oder Sprengung mit Verteilung von Mikrofasern, Mikroplastik (CFK)    
73 Wirtschaftliche Vorteile für die Städte und Investoren/Betreiber    
74    
75 Pachteinnahmen für die Städte Dornhan, Sulz am Neckar und die Gemeinde Vöhringen von jeweils ca. 100.000 Euro im Jahr je Windrad.    
76 Subventionen für die Investoren (Anlagenhersteller und Betreiber)    
77 Staatliche garantierte Stromabnahme und Strompreise (auch bei nicht eingespeistem Strom bei Starkwind und damit störenden Stromspitze    
78 Wichtige Forderungen:    
79    
80 Einfordern eines naturschutzrechtlichen Gutachtens. Es gibt einen Umweltbericht des Regionalverbands. Das ist aber kein Gutachten, das sich konkret auf unser Gebiet bezieht.    
81 Einforderung einer Windmessung, da der Windatlas zum Teil aus berechneten/ interpolierten Werten besteht.    
82 Einfordern eines Havarie-Notfallplanes/FMEA – z. B. Brand im Sommer bei Waldtrockenheit und erhöhter Waldbrandgefahr.    
83 Einfordern einer Emissionsmessung von Anlagen identischer Größe/Höhe, wie die geplanten Anlagen. Der Wert von 700 bzw. 800 Metern Abstand zur Wohnbebauung ist nicht auf Anlagen mit einer Höhe von bis zu 285 Metern Gesamthöhe ausgelegt, sondern auf viel kleinere Anlagen.    
84 48
85 49
    50 **Auswirkungen auf die Menschen**
    51
    52   * Zerstörung des Naherholungsgebiets (Wandern, Joggen, Radfahren mit der Familie, Spazierengehen mit dem Hund, Betretungsverbote im Winter wegen Eisabfalls mindestens 500 Meter Abstand)
    53   * Zerstörung des Landschaftsbildes (Stand der Technik: Höhe ca. bis 285 Meter mit Rotor auf oberem Höchststand gemessen möglich)
    54   * Hörbare Schallemission bis mehrere km (von der Windradgröße abhängig, von der Windrichtung abhängig) -> Infraschall ca. 15 Hz (Zusätzlich zu Autobahn und Einflugschneise STG). Das ist eine gegenüber den Bürgern nicht gerechtfertigte Mehrbelastung an Schallemissionen!
    55   * Nicht hörbarer Infraschall führt zu Schlafstörungen, Herzbeschwerden, Angstgefühlen bei empfindlichen Personen (ca. 30 % der Bevölkerung) (US Army hat noch in den 80er Jahre mit Infraschall als Waffe experimentiert). Die Angaben der Emissionsreichweite von 700 Metern beziehen sich auf Messungen aus Baden-Württemberg aus dem Jahr 2016. Die Windanlagen waren damals kleiner (Höhe, Rotordurchmesser). „Eine regionsweite Erhebung dieser Emissionen liegt nicht vor.
    56   * Bodenschwingungen bis mehrere km (von der Windradgröße abhängig) (Irritation von Haustieren und Menschen aber auch Wildtieren durch die unterbewusst wahrgenommene Schwingung)
    57   * Schattenwurf Frequenz 15 Hz.
    58   * Verlust der Immobilienwerte
    59   * Ungleichbehandlung der Einwohner von Stadt und Land. Die Landbewohner müssen mit den Emissionen leben, die Einwohner der Städte brauchen die Energie
    60
    61 **Technisch-Wirtschaftliche Auswirkungen**
    62
    63   * Einschränkung der Luftfahrtwege -> Einflugschneise des Flughafens Trollenhagen sowie von militärischen Einrichtungen – hier z. B. (KSK- und NATO-) Örtzenhof
    64   * Funkfeuer – 7 km Schutzradius rund um die Anlage
    65   * Havarien - ca. 50 Fälle im Jahr 2022 in Deutschland (Brand, Bruch von Rotoren, Bruch des Windradmasts. Beispiel: Nordex Sprengung von 9 fertig aufgebauten Windkraftanlagen wegen eines Konstruktionsfehlers in 2022 nach dem Einsturz eines Windrads vom gleichen Typ.
    66   * Löschen bei Brand nicht möglich. Somit „kontrolliertes“ Abbrennen im Wald?! Die lokalen Feuerwehren verhindern dann nur nach Möglichkeit einen Übergriff des Brandes auf den verbliebenen Wald.
    67   * Windverfügbarkeit (= Windhöffigkeit) vermutlich an der unteren Grenze der Wirtschaftlichkeit. (Im Falle von mangelnder Wirtschaftlichkeit greift der deutsche Staat bzw. der Steuerzahler unterstützend ein.) Siehe auch Abweichung der Werte im Windatlas --Bayern versus Baden-Württemberg: hier ergeben sich im Grenzgebiet teilweise Differenzen von 1,5 m/s beziehungsweise über 35 Prozent und darauf aufbauend ein Leistungsunterschied von knapp 150 Prozent--
    68   * Windhöffigkeit wurde über die Fläche des Bundeslandes punktuell vermessen. Die meisten Angaben im Windatlas sind berechnet/interpoliert. Im Falle einer verkürzten Genehmigung von drei auf ein Jahr ist die Möglichkeit zur Überprüfung des berechneten Wertes vermutlich kaum möglich.
    69   * Verwechslungsgefahr: Nennleistung der Anlagen darf nicht mit der im Betrieb erzeugten tatsächlichen Leistung verwechselt werden. Halbierung des Windes führt zu Absenkung der Leistung auf 12,5 %. Mangelnde Wirtschaftlichkeit kann durch staatliche Subventionen (Steuern) jedoch gut ausgeglichen werden.
    70   * Tatsächliche Leistung der Anlagen lässt mit der Zeit durch einen festen Belag mit gehäckselten Insekten auf den Rotorblättern nach, weil die Strömung nicht mehr laminar erfolgt.
    71   * Stromspitzen bei Windspitzen destabilisieren das gesamte Stromnetz. Ausgleich der Stromspitzen mit Braunkohlekraftwerken (CO2!!! SO2, Feinstaub oder aufwändige Filteranlagen) erforderlich.
    72   * Windkraft liefert Strom aber nur in Abhängigkeit vom Wind. Die durchschnittlichen Stillstandzeiten bei Windparks sind erfahrungsgemäß höher als die Betriebszeiten.
    73   * Amortisationszeit für die CO2 Bilanz mehrere Jahre ein Rückbau der Anlagen ist praktisch nicht möglich -> Bauruinen mit Sperrflächen nach Stilllegung oder Sprengung mit Verteilung von Mikrofasern, Mikroplastik (CFK)
    74
    75 **Wirtschaftliche Vorteile für die Städte und Investoren/Betreiber**
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    77   * Pachteinnahmen für Privatpersonen wobei die Gemeindevertreter der Gemeinde Sandhagen über ca. 50% der infragestehenden Gesamtfläche 31 Lübbersdorf verfügen und diese an WEA-Betreiber verpachten wollen
    78   * Subventionen für die Investoren (Anlagenhersteller und Betreiber)
    79   * Staatliche garantierte Stromabnahme und Strompreise (auch bei nicht eingespeistem Strom bei Starkwind und damit störenden Stromspitze
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    81 **Wichtige Forderungen: z.B.**
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    83   * Einfordern eines naturschutzrechtlichen Gutachtens. Es gibt einen Umweltbericht des Regionalverbands. Das ist aber kein Gutachten, das sich konkret auf unser Gebiet bezieht.
    84   * Einforderung einer Windmessung, da der Windatlas zum Teil aus berechneten/ interpolierten Werten besteht.
    85   * Einfordern eines Havarie-Notfallplanes/FMEA – z. B. Brand im Sommer bei Waldtrockenheit und erhöhter Waldbrandgefahr.
    86   * Einfordern einer Emissionsmessung von Anlagen identischer Größe/Höhe, wie die geplanten Anlagen. Der Wert von 700 bzw. 800 Metern Abstand zur Wohnbebauung ist nicht auf Anlagen mit einer Höhe von bis zu 285 Metern Gesamthöhe ausgelegt, sondern auf viel kleinere Anlagen.
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    88   * ggf.
    89     * detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für potenziell konfliktbeladene Gebiete erfolgen.
    90     * Transparente Kommunikation von Abwägungsprozessen: Die Entscheidungsträger sollten die Abwägung der verschiedenen Interessen, die in die Planung eingeflossen sind, transparent darstellen. Dies würde zur Akzeptanz der Windenergieprojekte in der Bevölkerung beitragen und den rechtlichen Anforderungen der Beteiligung gerecht werden.
    91 %%
    92 ``
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    94 ===3. Versenden bis 12.12.2025===
    95 Eigene Stellungnahmen sollen bis 12.12.25 (Stichtag) direkt an den Regionalverband gesendet werden:
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    97 **Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte**
    98 **-Geschäftsstelle-**
    99 **Neustrelitzer Str. 121 in 17033 Neubrandenburg**
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    101 E-Mail: mailto:poststelle@afrlms.mv-regierung.de
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    103 Danke für das Engagement.