Versionsunterschiede von Informationssammlung / Eigene Stellungnahmen
Sehen Sie bitte im Vorfeld die relevanten Unterlagen, insbesondere Umweltbericht und Gebietssteckbriefe, ein:
Vgl. alle Dokumente unter der Überschrift "2025 Freigabe des Entwurfs nach § 9 Absatz 2 ROG" auf der Seite: https://www.region-seenplatte.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-des-Regionalen-Raumentwicklungsprogrammes/
Sie können unten den "Musterbrief Öl" als Formatierungsgrundlage herunterladen und den Inhalt löschen. Ergänzen Sie das Schreiben mit Ihren persönlichen Daten.
Fügen Sie wenn möglich zusätzlich in den Betreff die regional zu Ihnen passende Steckbrief-Nummer mit Gebietsbezeichnung ein, z. B.
Fügen Sie Ihre Argumente ein. Eine Sammlung wichtiger Themen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Diese gelten im Prinzip für unsere komplette Region.
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwennigen
<!
-Geschäftsstelle-
Neustrelitzer Str. 121 in 17033 Neubrandenburg<!
E-Mail:
Telefax: 07720 / 9716-20
Danke für Ihr Engagement.
Download
- Musterbrief Individuell als Formatierungsgrundlage
- Gebietssteckbrief
Download
Download
Adobe Acrobat Dokument 188.2 KB
Download
Download
- Gebietssteckbrief des Regionalverbandes
Download
Hier einige der wichtigsten Argumente:
Auswirkungen auf die Natur
- Waldzerstörung (Fällen mehrere tausend Quadratmeter wertvollen Baumbestandes, breite Schneisen für Zufahrtswege und Stromtrassen, Verdichtung des Waldbodens, Aufbrechen der Waldstruktur bedeutet eine Angriffsfläche für Windwurf).
- CO2 Freisetzung bei den Baumaßnahmen und Rohstoffherstellung (mehrere tausend Kubikmeter Beton für die Fundamente, Carbonfaser verstärkte Kunststoffe für die Rotoren, tonnenweise Stahl)
- Schwefelhexafluorid SF6 als Isoliergas in der Anlagenelektronik 23000-fach klimaschädlicher als CO2. (SF6 entweicht durch Diffusion und muss nachgefüllt werden)
- Störung der Funktionen des Ökosystems Wald (Wasserhaushalt (Aufnahme von Regenwasser Speicherung und langsame Abgabe), Temperaturregelung (lokal), Verhinderung von Bodenerosion, Sauerstoffproduktion, CO2 Aufnahme…)
- Massiver Eingriff in die Tierwelt (erschlagene Vögel (Rotmilan, Kiebitz, Wespenbussard, Uhu) innerlich zerplatzte Fledermäuse (Unterdruck), zerhäckselte Insekten (Bienen, Hummeln, Hornissen) verdrängte Bodentiere (Feuersalamander, Feldhase) und Baumtiere (Siebenschläfer) (Kiebitz als windkraftsensible Arten) und Uhu nachgewiesen
Auswirkungen auf die Menschen
- Zerstörung des Naherholungsgebiets (Wandern, Joggen, Radfahren mit der Familie, Spazierengehen mit dem Hund, Betretungsverbote im Winter wegen Eisabfalls mindestens 500 Meter Abstand)
- Zerstörung des Landschaftsbildes (Stand der Technik: Höhe ca. bis 285 Meter mit Rotor auf oberem Höchststand gemessen möglich)
- Hörbare Schallemission bis mehrere km (von der Windradgröße abhängig, von der Windrichtung abhängig) -> Infraschall ca. 15 Hz (Zusätzlich zu Autobahn und Einflugschneise STG). Das ist eine gegenüber den Bürgern nicht gerechtfertigte Mehrbelastung an Schallemissionen!
- Nicht hörbarer Infraschall führt zu Schlafstörungen, Herzbeschwerden, Angstgefühlen bei empfindlichen Personen (ca. 30 % der Bevölkerung) (US Army hat noch in den 80er Jahre mit Infraschall als Waffe experimentiert). Die Angaben der Emissionsreichweite von 700 Metern beziehen sich auf Messungen aus Baden-Württemberg aus dem Jahr 2016. Die Windanlagen waren damals kleiner (Höhe, Rotordurchmesser). „Eine regionsweite Erhebung dieser Emissionen liegt nicht vor.
- Bodenschwingungen bis mehrere km (von der Windradgröße abhängig) (Irritation von Haustieren und Menschen aber auch Wildtieren durch die unterbewusst wahrgenommene Schwingung)
- Schattenwurf Frequenz 15 Hz.
- Verlust der Immobilienwerte
- Ungleichbehandlung
•der Einwohner von Stadt und Land. Die Landbewohner müssen mit den Emissionen leben, die Einwohner der Städte brauchen die Energie
Technisch-Wirtschaftliche Auswirkungen
- Einschränkung der Luftfahrtwege -> Einflugschneise des Flughafens
Stuttgart STGTrollenhagen sowie von militärischen Einrichtungen – hier z. B. (KSK- und NATO-)Absetzplatz Geislingen – Staatsdomäne Waldhof
- Funkfeuer
Wirtschaftliche Vorteile für die Städte und Investoren/Betreiber
- Pachteinnahmen für Privatpersonen wobei die
Städte Dornhan, Sulz am Neckar und dieGemeindevertreter der GemeindeVöhringen von jeweilsSandhagen über ca.100.000 Euro im Jahr je Windrad.50% der infragestehenden Gesamtfläche 31 Lübbersdorf verfügen und diese an WEA-Betreiber verpachten wollen - Subventionen für die Investoren (Anlagenhersteller und Betreiber)
- Staatliche garantierte Stromabnahme und Strompreise (auch bei nicht eingespeistem Strom bei Starkwind und damit störenden Stromspitze
Wichtige Forderungen: z.B.
- Einfordern eines naturschutzrechtlichen Gutachtens. Es gibt einen Umweltbericht des Regionalverbands. Das ist aber kein Gutachten, das sich konkret auf unser Gebiet bezieht.
- Einforderung einer Windmessung, da der Windatlas zum Teil aus berechneten/ interpolierten Werten besteht.
- Einfordern eines Havarie-Notfallplanes/FMEA – z. B. Brand im Sommer bei Waldtrockenheit und erhöhter Waldbrandgefahr.
- Einfordern einer Emissionsmessung von Anlagen identischer Größe/Höhe, wie die geplanten Anlagen. Der Wert von 700 bzw. 800 Metern Abstand zur Wohnbebauung ist nicht auf Anlagen mit einer Höhe von bis zu 285 Metern Gesamthöhe ausgelegt, sondern auf viel kleinere Anlagen.