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Sehen Sie bitte im Vorfeld die relevanten Unterlagen, insbesondere
Umweltbericht und Gebietssteckbriefe, ein: 
Vgl. alle Dokumente unter der Überschrift "2025 Freigabe des
Entwurfs nach § 9 Absatz 2 ROG" auf der Seite:
((https://www.region-seenplatte.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-
des-Regionalen-Raumentwicklungsprogrammes/))
Fügen Sie wenn möglich zusätzlich in den Betreff die regional zu Ihnen
passende Steckbrief-Nummer mit Gebietsbezeichnung ein, z. B. "31
Lübbersdorf". Diese Bezeichnungen finden Sie ebenfalls auf dieser
Seite als Download unter "Gebietssteckbrief - Lübbersdorf".
(Der umfassende Gebietssteckbrief des Regionalverbandes ist bei
Interesse darunter abrufbar.)
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis 12.12.25 (Stichtag) direkt an
den Regionalverband:
**Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte**
**-Geschäftsstelle-**
**Neustrelitzer Str. 121 in 17033 Neubrandenburg**
E-Mail: mailto:poststelle@afrlms.mv-regierung.de
---- 
  * Musterbrief Individuell als Formatierungsgrundlage 
  * Gebietssteckbrief 31 Lübbersdorf
  * Gebietssteckbrief des Regionalverbandes
----
**Auswirkungen auf die Natur**
  * Waldzerstörung (Fällen mehrere tausend Quadratmeter wertvollen
Baumbestandes, breite Schneisen für Zufahrtswege und Stromtrassen,
Verdichtung des Waldbodens, Aufbrechen der Waldstruktur bedeutet eine
Angriffsfläche für Windwurf).
  * CO2 Freisetzung bei den Baumaßnahmen und Rohstoffherstellung
(mehrere tausend Kubikmeter Beton für die Fundamente, Carbonfaser
verstärkte Kunststoffe für die Rotoren, tonnenweise Stahl)
  * Schwefelhexafluorid SF6 als Isoliergas in der Anlagenelektronik
23000-fach klimaschädlicher als CO2. (SF6 entweicht durch Diffusion
und muss nachgefüllt werden)
  * Störung der Funktionen des Ökosystems Wald (Wasserhaushalt
(Aufnahme von Regenwasser Speicherung und langsame Abgabe),
Temperaturregelung (lokal), Verhinderung von Bodenerosion,
Sauerstoffproduktion, CO2 Aufnahme…)
  * Massiver Eingriff in die Tierwelt (erschlagene Vögel (Rotmilan,
Kiebitz, Wespenbussard, Uhu) innerlich zerplatzte Fledermäuse
(Unterdruck), zerhäckselte Insekten (Bienen, Hummeln, Hornissen)
verdrängte Bodentiere (Feuersalamander, Feldhase) und Baumtiere
(Siebenschläfer) (Kiebitz als windkraftsensible Arten) und Uhu
nachgewiesen 
**Auswirkungen auf die Menschen**
  * Zerstörung des Naherholungsgebiets (Wandern, Joggen, Radfahren mit
der Familie, Spazierengehen mit dem Hund, Betretungsverbote im Winter
wegen Eisabfalls mindestens 500 Meter Abstand)
  * Zerstörung des Landschaftsbildes (Stand der Technik: Höhe ca. bis
285 Meter mit Rotor auf oberem Höchststand gemessen möglich) 
  * Hörbare Schallemission bis mehrere km (von der Windradgröße
abhängig, von der Windrichtung abhängig) -> Infraschall ca. 15 Hz
(Zusätzlich zu Autobahn und Einflugschneise STG). Das ist eine
gegenüber den Bürgern nicht gerechtfertigte Mehrbelastung an
Schallemissionen!
  * Nicht hörbarer Infraschall führt zu Schlafstörungen,
Herzbeschwerden, Angstgefühlen bei empfindlichen Personen (ca. 30 %
der Bevölkerung) (US Army hat noch in den 80er Jahre mit Infraschall
als Waffe experimentiert). Die Angaben der Emissionsreichweite von 700
Metern beziehen sich auf Messungen aus Baden-Württemberg aus dem Jahr
2016. Die Windanlagen waren damals kleiner (Höhe, Rotordurchmesser).
„Eine regionsweite Erhebung dieser Emissionen liegt nicht vor.
  * Bodenschwingungen bis mehrere km (von der Windradgröße abhängig)
(Irritation von Haustieren und Menschen aber auch Wildtieren durch die
unterbewusst wahrgenommene Schwingung)
  * Schattenwurf Frequenz 15 Hz.
  * Verlust der Immobilienwerte 
  * Ungleichbehandlung der Einwohner von Stadt und Land. Die
Landbewohner müssen mit den Emissionen leben, die Einwohner der Städte
brauchen die Energie
**Technisch-Wirtschaftliche Auswirkungen**
  * Einschränkung der Luftfahrtwege -> Einflugschneise des
Flughafens Trollenhagen sowie von militärischen Einrichtungen – hier
z. B. (KSK- und NATO-)  Örtzenhof
  * Funkfeuer – 7 km Schutzradius rund um die Anlage
  * Havarien - ca. 50 Fälle im Jahr 2022 in Deutschland (Brand, Bruch
von Rotoren, Bruch des Windradmasts. Beispiel: Nordex Sprengung von 9
fertig aufgebauten Windkraftanlagen wegen eines Konstruktionsfehlers
in 2022 nach dem Einsturz eines Windrads vom gleichen Typ.
  * Windverfügbarkeit (= Windhöffigkeit) vermutlich an der unteren
Grenze der Wirtschaftlichkeit. (Im Falle von mangelnder
Wirtschaftlichkeit greift der deutsche Staat bzw. der Steuerzahler
unterstützend ein.) Siehe auch Abweichung der Werte im Windatlas
--Bayern versus Baden-Württemberg: hier ergeben sich im Grenzgebiet
teilweise Differenzen von 1,5 m/s beziehungsweise über 35 Prozent und
darauf aufbauend ein Leistungsunterschied von knapp 150 Prozent--
  * Windhöffigkeit wurde über die Fläche des Bundeslandes punktuell
vermessen. Die meisten Angaben im Windatlas sind
berechnet/interpoliert. Im Falle einer verkürzten Genehmigung von drei
auf ein Jahr ist die Möglichkeit zur Überprüfung des berechneten
Wertes vermutlich kaum möglich.
  * Verwechslungsgefahr: Nennleistung der Anlagen darf nicht mit der
im Betrieb erzeugten tatsächlichen Leistung verwechselt werden.
Halbierung des Windes führt zu Absenkung der Leistung auf 12,5 %.
Mangelnde Wirtschaftlichkeit kann durch staatliche Subventionen
(Steuern) jedoch gut ausgeglichen werden.
  * Tatsächliche Leistung der Anlagen lässt mit der Zeit durch einen
festen Belag mit gehäckselten Insekten auf den Rotorblättern nach,
weil die Strömung nicht mehr laminar erfolgt.
  * Stromspitzen bei Windspitzen destabilisieren das gesamte
Stromnetz. Ausgleich der Stromspitzen mit Braunkohlekraftwerken
(CO2!!! SO2, Feinstaub oder aufwändige Filteranlagen) erforderlich.
  * Windkraft liefert Strom aber nur in Abhängigkeit vom Wind. Die
durchschnittlichen Stillstandzeiten bei Windparks sind erfahrungsgemäß
höher als die Betriebszeiten.
  * Amortisationszeit für die CO2 Bilanz mehrere Jahre ein Rückbau der
Anlagen ist praktisch nicht möglich -> Bauruinen mit Sperrflächen
nach Stilllegung oder Sprengung mit Verteilung von Mikrofasern,
Mikroplastik (CFK)
**Wirtschaftliche Vorteile für die Städte und Investoren/Betreiber**
  * Pachteinnahmen für Privatpersonen wobei die Gemeindevertreter der
Gemeinde Sandhagen über ca. 50% der infragestehenden Gesamtfläche 31
Lübbersdorf verfügen und diese an WEA-Betreiber verpachten wollen
  * Subventionen für die Investoren (Anlagenhersteller und Betreiber)
  * Staatliche garantierte Stromabnahme und Strompreise (auch bei
nicht eingespeistem Strom bei Starkwind und damit störenden
Stromspitze 
**Wichtige Forderungen: z.B.**
  * Einfordern eines naturschutzrechtlichen Gutachtens. Es gibt einen
Umweltbericht des Regionalverbands. Das ist aber kein Gutachten, das
sich konkret auf unser Gebiet bezieht.
  * Einforderung einer Windmessung, da der Windatlas zum Teil aus
berechneten/ interpolierten Werten besteht.
  * Einfordern eines Havarie-Notfallplanes/FMEA – z. B. Brand im
Sommer bei Waldtrockenheit und erhöhter Waldbrandgefahr. 
  * Einfordern einer Emissionsmessung von Anlagen identischer
Größe/Höhe, wie die geplanten Anlagen. Der Wert von 700 bzw. 800
Metern Abstand zur Wohnbebauung ist nicht auf Anlagen mit einer Höhe
von bis zu 285 Metern Gesamthöhe ausgelegt, sondern auf viel kleinere
Anlagen.

entfernt:
Sehen Sie bitte im Vorfeld die relevanten Unterlagen, insbesondere
Umweltbericht und Gebietssteckbriefe, ein:
https://www.regionalverband-sbh.de/seite/653796/beteiligungsverfahren-
teilplanregionalbedeutsame-windkraftanlagen.html
Fügen Sie wenn möglich zusätzlich in den Betreff die regional zu Ihnen
passende Steckbrief-Nummer mit Gebietsbezeichnung ein, z. B. "3
Nördlich Dürrenmettstetten". Diese Bezeichnungen finden Sie
ebenfalls auf dieser Seite als Download unter "Gebietssteckbrief
- Sulz - Dornhan - Vöhringen". (Der umfassende Gebietssteckbrief
des Regionalverbandes ist bei Interesse darunter abrufbar.)
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis 14.02.25 (Stichtag) direkt an
den Regionalverband:
Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwennigen
E-Mail: info@rvsbh.de
Telefax: 07720 / 9716-20
 
Musterbrief Individuell als Formatierungsgrundlage
25_RV-SBH-Musterbrief-Individuell.pdf
Adobe Acrobat Dokument 31.0 KB
Gebietssteckbrief Sulz - Dornhan - Vöhringen
Gebietssteckbrief_Sulz_Dornhan_Vöhringen
Adobe Acrobat Dokument 188.2 KB
Gebietssteckbrief des Regionalverbandes
Gebietssteckbrief.pdf
Adobe Acrobat Dokument 46.7 MB
 
Auswirkungen auf die Natur
Waldzerstörung (Fällen mehrere tausend Quadratmeter wertvollen
Baumbestandes, breite Schneisen für Zufahrtswege und Stromtrassen,
Verdichtung des Waldbodens, Aufbrechen der Waldstruktur bedeutet eine
Angriffsfläche für Windwurf).
CO2 Freisetzung bei den Baumaßnahmen und Rohstoffherstellung (mehrere
tausend Kubikmeter Beton für die Fundamente, Carbonfaser verstärkte
Kunststoffe für die Rotoren, tonnenweise Stahl)
Schwefelhexafluorid SF6 als Isoliergas in der Anlagenelektronik
23000-fach klimaschädlicher als CO2. (SF6 entweicht durch Diffusion
und muss nachgefüllt werden)
Störung der Funktionen des Ökosystems Wald (Wasserhaushalt (Aufnahme
von Regenwasser Speicherung und langsame Abgabe), Temperaturregelung
(lokal), Verhinderung von Bodenerosion, Sauerstoffproduktion, CO2
Aufnahme…)
Massiver Eingriff in die Tierwelt (erschlagene Vögel (Rotmilan,
Kiebitz, Wespenbussard, Uhu) innerlich zerplatzte Fledermäuse
(Unterdruck), zerhäckselte Insekten (Bienen, Hummeln, Hornissen)
verdrängte Bodentiere (Feuersalamander, Feldhase) und Baumtiere
(Siebenschläfer) (Kiebitz als windkraftsensible Arten) und Uhu
nachgewiesen 
Auswirkungen auf die Menschen
Zerstörung des Naherholungsgebiets (Wandern, Joggen, Radfahren mit der
Familie, Spazierengehen mit dem Hund, Betretungsverbote im Winter
wegen Eisabfalls mindestens 500 Meter Abstand)
Zerstörung des Landschaftsbildes (Stand der Technik: Höhe ca. bis 285
Meter mit Rotor auf oberem Höchststand gemessen möglich) 
Hörbare Schallemission bis mehrere km (von der Windradgröße abhängig,
von der Windrichtung abhängig) -> Infraschall ca. 15 Hz (Zusätzlich
zu Autobahn und Einflugschneise STG). Das ist eine gegenüber den
Bürgern nicht gerechtfertigte Mehrbelastung an Schallemissionen!
Nicht hörbarer Infraschall führt zu Schlafstörungen, Herzbeschwerden,
Angstgefühlen bei empfindlichen Personen (ca. 30 % der Bevölkerung)
(US Army hat noch in den 80er Jahre mit Infraschall als Waffe
experimentiert). Die Angaben der Emissionsreichweite von 700 Metern
beziehen sich auf Messungen aus Baden-Württemberg aus dem Jahr 2016.
Die Windanlagen waren damals kleiner (Höhe, Rotordurchmesser). „Eine
regionsweite Erhebung dieser Emissionen liegt nicht vor.
Bodenschwingungen bis mehrere km (von der Windradgröße abhängig)
(Irritation von Haustieren und Menschen aber auch Wildtieren durch die
unterbewusst wahrgenommene Schwingung)
Schattenwurf Frequenz 15 Hz.
Verlust der Immobilienwerte • Ungleichbehandlung der Einwohner von
Stadt und Land. Die Landbewohner müssen mit den Emissionen leben, die
Einwohner der Städte brauchen die Energie
Technisch-Wirtschaftliche Auswirkungen
Einschränkung der Luftfahrtwege -> Einflugschneise des Flughafens
Stuttgart STG sowie von militärischen Einrichtungen – hier z. B. (KSK-
und NATO-) Absetzplatz Geislingen – Staatsdomäne Waldhof
DVOR-Funkfeuer in Sulz am Neckar (Schillerhöhe) – 7 km Schutzradius
rund um die Anlage
Havarien - ca. 50 Fälle im Jahr 2022 in Deutschland (Brand, Bruch von
Rotoren, Bruch des Windradmasts. Beispiel: Nordex Sprengung von 9
fertig aufgebauten Windkraftanlagen wegen eines Konstruktionsfehlers
in 2022 nach dem Einsturz eines Windrads vom gleichen Typ.
Windverfügbarkeit (= Windhöffigkeit) vermutlich an der unteren Grenze
der Wirtschaftlichkeit. Hier fehlen in den Gebietssteckbriefen des RV
SBH die Windangaben bisher komplett. (Im Falle von mangelnder
Wirtschaftlichkeit greift der deutsche Staat bzw. der Steuerzahler
unterstützend ein.) Siehe auch Abweichung der Werte im Windatlas
Bayern versus Baden-Württemberg: hier ergeben sich im Grenzgebiet
teilweise Differenzen von 1,5 m/s beziehungsweise über 35 Prozent und
darauf aufbauend ein Leistungsunterschied von knapp 150 Prozent
Windhöffigkeit wurde über die Fläche des Bundeslandes punktuell
vermessen. Die meisten Angaben im Windatlas sind
berechnet/interpoliert. Im Falle einer verkürzten Genehmigung von drei
auf ein Jahr ist die Möglichkeit zur Überprüfung des berechneten
Wertes vermutlich kaum möglich.
Verwechslungsgefahr: Nennleistung der Anlagen darf nicht mit der im
Betrieb erzeugten tatsächlichen Leistung verwechselt werden.
Halbierung des Windes führt zu Absenkung der Leistung auf 12,5 %.
Mangelnde Wirtschaftlichkeit kann durch staatliche Subventionen
(Steuern) jedoch gut ausgeglichen werden.
Tatsächliche Leistung der Anlagen lässt mit der Zeit durch einen
festen Belag mit gehäckselten Insekten auf den Rotorblättern nach,
weil die Strömung nicht mehr laminar erfolgt.
Stromspitzen bei Windspitzen destabilisieren das gesamte Stromnetz.
Ausgleich der Stromspitzen mit Braunkohlekraftwerken (CO2!!! SO2,
Feinstaub oder aufwändige Filteranlagen) erforderlich.
Windkraft liefert Strom aber nur in Abhängigkeit vom Wind. Die
durchschnittlichen Stillstandzeiten bei Windparks sind erfahrungsgemäß
höher als die Betriebszeiten.
Amortisationszeit für die CO2 Bilanz mehrere Jahre ein Rückbau der
Anlagen ist praktisch nicht möglich -> Bauruinen mit Sperrflächen
nach Stilllegung oder Sprengung mit Verteilung von Mikrofasern,
Mikroplastik (CFK)
Wirtschaftliche Vorteile für die Städte und Investoren/Betreiber
Pachteinnahmen für die Städte Dornhan, Sulz am Neckar und die Gemeinde
Vöhringen von jeweils ca. 100.000 Euro im Jahr je Windrad.
Subventionen für die Investoren (Anlagenhersteller und Betreiber)
Staatliche garantierte Stromabnahme und Strompreise (auch bei nicht
eingespeistem Strom bei Starkwind und damit störenden Stromspitze 
Wichtige Forderungen:
Einfordern eines naturschutzrechtlichen Gutachtens. Es gibt einen
Umweltbericht des Regionalverbands. Das ist aber kein Gutachten, das
sich konkret auf unser Gebiet bezieht.
Einforderung einer Windmessung, da der Windatlas zum Teil aus
berechneten/ interpolierten Werten besteht.
Einfordern eines Havarie-Notfallplanes/FMEA – z. B. Brand im Sommer
bei Waldtrockenheit und erhöhter Waldbrandgefahr. 
Einfordern einer Emissionsmessung von Anlagen identischer Größe/Höhe,
wie die geplanten Anlagen. Der Wert von 700 bzw. 800 Metern Abstand
zur Wohnbebauung ist nicht auf Anlagen mit einer Höhe von bis zu 285
Metern Gesamthöhe ausgelegt, sondern auf viel kleinere Anlagen.